Geiz ist geil! Preise auf dem Immobilienmarkt steigen auch in Corona-Krise weiter

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Symbolbild: Grundstück und Haus (Eigenheim)

Die Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt sind auch in der Corona-Krise weiter gestiegen. Wie das Forschungs- und Beratungsunternehmen F+B am Montag in Hamburg mitteilte, stiegen die Preise sowie Mieten für Wohnimmobilien insgesamt im zweiten Quartal um durchschnittlich 6,1 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Besonders die Kaufpreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zogen dem Wohn-Index der Immobilienberatung zufolge an.

„Angesichts historisch einmalig niedriger Kreditzinsen erscheint es für viele Nachfrager wirtschaftlicher zu sein, anstatt zu mieten, in selbst genutzte Eigentumsobjekte zu investieren“, erklärte F+B-Geschäftsführer Bernd Leutner. Dagegen sei der Mietanstieg mit Wachstumsraten von 1,0 Prozent bei Neuvertragsmieten und 1,3 Prozent bei Bestandsmieten „überschaubar“. Einen signifikanten Preiseffekt der Corona-Pandemie konnte das Unternehmen nicht feststellen. „Der Mietmarkt zeigt sich überraschend robust und aus Vermietersicht stabil“, erklärte Leutner.

Infolge des rechtlich umstrittenen Mietendeckels in Berlin fanden die Berater für die Hauptstadt indes vermehrt Annoncen mit zwei Mietangaben. Demnach gaben die Vermieter neben den regulierten Mietbeträgen häufig auch „Schattenmieten“ in Höhe der ursprünglichen Beträge vor dem Mietendeckel an – die Differenz sollte laut Mietvertrag nachgezahlt werden, falls der gesetzliche Deckel für verfassungswidrig erklärt wird. 

Je länger sich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinziehe, „umso größer sind die drohenden Nachforderungen, die auf die Berliner Neumieter seit Ende Februar 2020 zukommen können“, warnte Leutner. F+B kritisierte neben einer ermittelten, durchschnittlichen Differenz zwischen Deckel- und Schattenmiete von 6,58 Euro pro Quadratmeter insbesondere fehlende Wohnungsmerkmale in den Annoncen, wodurch die Mietdeckelmiete nicht ohne weiteres ersichtlich sei.

„Die Umgehungsversuche zum Mietendeckel sind nicht hinzunehmen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild und forderte Rechtssicherheit über die Zulässigkeit des Vorgehens der Vermieter. Entgegen der Annahme von F+B sei bis zu einer Gerichtsentscheidung „keinesfalls sicher, dass die Mieter bei eventuell festgestellter Verfassungswidrigkeit auch die genannten Beträge zurückzahlen müssen“, betonte der Verein.

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