Heil will Kurzarbeitergeld bis März 2022 verlängern

Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Pläne der Bundesregierung für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes werden konkreter. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einem Zeitungsbericht zufolge das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise bis März 2022 verlängern. Wie die „Bild am Sonntag“ aus einem ihr vorliegenden Konzept des Bundesarbeitsministeriums berichtete, soll auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis dahin fortgesetzt werden. Am Dienstag soll im Koalitionsausschuss über eine Nachjustierung der Corona-Hilfen beraten werden.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Ab dem 4. Monat wird es auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem 7. Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Die Aufstockung bis 2022 kostet nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums etwa 300 Millionen Euro.

Nach dem Vorschlag des Arbeitsministeriums sollen den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 dann nur noch zu 50 Prozent. Um die Qualifizierung der Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu fördern, soll der Staat die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 komplett übernehmen, wenn Unternehmen die Kurzarbeiter weiterbilden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf circa zwei Milliarden Euro geschätzt.

Die Zuverdienstgrenzen der Kurzarbeiter sollen ab Januar 2021 bis März 2022 auf einen Minijob bis 450 Euro begrenzt werden. Die abgesenkten Mindestanforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sollen bestehen bleiben. Nach den Plänen von Heil müssen auch künftig nur zehn Prozent statt der regulären 33 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte in der Debatte um eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen Nachbesserungen an. „Der Gesetzgeber muss hier nachlegen. Denn ein Ende der Corona-Krise ist nicht abzusehen“, sagte DGB-Vorstand Anja Piel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es reiche dabei nicht, die Bezugsdauer auf 24 Monate zu verlängern. „Auch die gesetzliche Aufstockung ist weiterhin wichtig.“ Diese Regelung solle bis Ende 2022 verlängert werden, forderte die Gewerkschafterin. 

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach sich  für die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung aus. „Wir müssen zunächst alles tun, damit wir industrielle Strukturen erhalten. Was einmal weggebrochen ist, kommt so nicht wieder“, sagte Laschet den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir müssen die Chance, durch Kurzarbeit Menschen in Arbeit zu halten und Arbeitslosigkeit zu verhindern, nutzen.“

Dies helfe den Arbeitnehmern und entlaste die Arbeitgeber, damit der Betrieb die Krise überstehen könne, sagte Laschet. „Diese Regelung müssen wir jetzt verlängern und ich wünsche mir, dass der Koalitionsausschuss das so beschließt.“

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte vor knapp einer Woche die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von derzeit zwölf auf 24 Monate ins Spiel gebracht, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich bereits offen. Die Regierungskoalition will darüber beim nächsten Koalitionsausschuss beraten – auch über die Bedingungen für eine Zahlung der Leistung. 

In der Corona-Krise haben zahlreiche Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. So bezogen etwa im Mai 6,7 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld – so viele wie noch nie in Deutschland. Mittlerweile ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber der Höhepunkt der Kurzarbeit überschritten.

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