In München gilt ab sofort für zunächst sieben Tage ein nächtliches Alkoholverbot. Da am Freitag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Signalwert von 35 überstieg, greift bis zum 4. September eine entsprechende Allgemeinverfügung. Ab 21.00 Uhr gilt nun ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zum Mitnehmen, ab 23.00 Uhr darf mit Ausnahme von Außengastronomie kein Alkohol mehr im öffentlichen Raum getrunken werden.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 150 Euro für den Alkoholkonsum und von mindestens 500 Euro für den Verkauf von Alkohol. Die Stadt begründet die Maßnahme damit, dass das Durchschnittsalter der Corona-Infizierten in München sich seit Beginn der Pandemie von 61 Jahren auf 32 Jahren reduziert habe. Besonders jüngere Menschen träfen sich zum gemeinsamen Alkoholkonsum, ohne Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.