Sachsen wird wegen niedriger Infektionszahlen mit dem Coronavirus auf eine umfassende Maskenpflicht in Kitas und Schulen verzichten. Schulen können jedoch laut einer neuen Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht selbst anordnen, wie das sächsische Kultusministerium am Dienstag mitteilte. Diese Anordnung gilt ab dem 31. August, dem ersten Tag des neuen Schuljahres, und ist bis zum 21. Februar 2021 befristet.
Das Kultusministerium empfiehlt Lehrern und Schülern jedoch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts. Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufhielten, darf die Einrichtungen nur mit einem negativen Coronatest betreten. Eltern und andere Externe müssen beim Betreten von Schulen und Kitas stets eine Maske tragen.
Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen erlaubt. Die lange Laufzeit der Verordnung bis Februar solle zur Planungssicherheit beitragen, erklärter Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU). „Wir machen damit aber auch deutlich, dass wir keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr wollen, es sei denn, die Infektionslage verschärft sich wieder.“