Kompromissvorschlag: Union will Verbrauchern Sonderkündigungsrecht bei Zweijahresverträgen einräumen

Die Übungen anderer zu kommentieren, ist im Fitnessstudio ein absolutes No-Go - Dusan Petkovic / Shutterstock.com

Im Streit über ein Verbot von Zweijahresverträgen für Fitnessstudios oder Partnerschaftsvermittlungen schlägt die Union einen Kompromiss vor. Nach Vorstellung des Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, soll es zwar bei den 24-Monats-Verträgen bleiben, Kunden sollen aber in bestimmten Notlagen ein Sonderkündigungsrecht bekommen, wie der „Tagesspiegel“ (Montagausgabe) berichtete.

„Es muss möglich sein, dass man einen Zwei-Jahres-Vertrag etwa im Fitnessstudio vorzeitig beenden kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainieren kann oder umzieht“, sagte Steineke der Zeitung.

Ende Januar hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Entwurf für ein Gesetz für fairere Verbraucherverträge vorgelegt. Danach sollen Verträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, maximal ein Jahr lang laufen dürfen, eine automatische Verlängerung soll höchstens für drei Monate möglich sein. Das Bundeswirtschaftsministerium erhob Einwände gegen diese Regelungen.

Für den Telekommunikationsbereich will das Bundeswirtschaftsministerium 24-Monats-Verträge demnach sogar ausdrücklich zulassen. Das ergibt sich aus dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf des Ministeriums zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). „Unternehmen können so längerfristiger planen und insbesondere die Kosten für den dringend notwendigen Netzausbau und für subventionierte Endgeräte reamortisieren“, sagte eine Ministeriumssprecherin dem „Tagesspiegel“.

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