Mindestbußgeld bei Masken-Verstößen und Einschränkungen bei Risiko-Reisen

Symbolbild: Junger Mann mit Atemschutzmaske
Symbolbild: Junger Mann mit Atemschutzmaske

Bund und Länder haben sich angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen auf eine Reihe von Verschärfungen verständigt. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll es ein Mindestbußgeld von 50 Euro geben, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Länderregierungschefs mitteilte. Allerdings trägt Sachsen-Anhalt diesen Beschluss nicht mit. Schärfere Bestimmungen soll es auch für Urlaubsreisen in Corona-Risikogebiete geben.

„Angesichts der gestiegenen Zahlen müssen wir einen neuen Anlauf nehmen“, begründete Merkel die neuen Maßnahmen. „Wir haben festgestellt, dass größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind.“

Von den Beratungen hatte sich die Kanzlerin ein einheitlicheres Vorgehen von Bund und Ländern in der Corona-Bekämpfung gewünscht – die Regelungen unterscheiden sich hier erheblich von Land zu Land. Gegenüber den  Ministerpräsidenten konnte sie aber nicht alle ihre Anliegen durchsetzen.

Ihr Vorschlag etwa, die Zahl der Teilnehmer bei Familienfeiern auf 25 zu begrenzen, scheiterte am Widerstand auf Länderseite. Bund und Länder beließen es nun bei einem Appell, „in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen“, ob private Feiern notwendig seien.

Einig waren sich Bund und Länder hingegen, Reisen in Corona-Risikogebiete unattraktiver zu machen und die finanziellen Folgen einer Quarantäne zum Teil auf die Reisenden abzuwälzen. „Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichten“, heißt es in den Bund-Länder-Beschlüssen. Wer dennoch reist, muss weiterhin nach der Rückkehr 14 Tage in Quarantäne. Diese Zeit kann verkürzt werden, wenn nach dem fünften Tag ein negativer Coronatest vorliegt.

Wenn jemand bewusst in ein Corona-Risikogebiet reist, soll für die Zeit der Pflichtquarantäne nach einer „vermeidbaren Reise“ in ein solches Gebiet künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden, sagte Merkel. Bislang sieht das Infektionsschutzgesetz eine solche Fortzahlung des Einkommens während der Quarantäne vor. Dies soll nun geändert werden. Wer gegen die Quarantänepflicht verstößt, solle „mit empfindlichen Bußgeldern“ bestraft werden, sagte Merkel. Das Angebot kostenloser Coronatests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten gibt es nur noch bis zum 15. September.

Bei dem von Merkel angestrebten bundesweiten Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht kam das von ihr erwünschte Signal der Einigkeit nicht zustande: Sachsen-Anhalt scherte aus. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) verwies auf die niedrigen Infektionszahlen in seinem Land und darauf, dass es in Sachsen-Anhalt ohnehin ein Beförderungsverbot für Menschen ohne Maske gebe. Auch in der Frage einer Teilnehmerbegrenzung für Privatfeiern stellte Haseloff sich quer: „Ich wüsste nicht, wie ich das begründen sollte.“

Für den Bahnverkehr sollen die mindestens 50 Euro den Maskenverweigerern möglichst in Form eines erhöhten Beförderungsentgelts auferlegt werden – dieses solle „wie ein Bußgeld wirken“, sagte Merkel. Dann soll das Bahnpersonal in den Verkehrsmitteln die Summe direkt kassieren, ähnlich wie bei Schwarzfahrern.

Großveranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“, bleiben bis Jahresende verboten. Zur Frage, wie es mit Zuschauern in der Fußballbundesliga und bei anderen Sportereignissen weiter geht, sollen Chefs der Staatskanzleien in einer Arbeitsgruppe bis Ende Oktober Vorschläge vorlegen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) äußerte sich nach den Beratungen zufrieden, dass Bund und Länder trotz „unterschiedlicher Auffassungen“ einen „einheitlichen Pfad“ gefunden hätten. Söder warnte: „Man darf Corona nicht unterschätzen – Corona ist wieder voll da in Deutschland.“

Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) lobte die „in vielen Punkten einheitlichen Regelungen“. Angesichts des Infektionsgeschehens müsse aber klar sein, dass „sehr schwierige Monate vor uns liegen“.

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