Der mutmaßliche Täter des offenbar islamistisch motivierten Autoanschlags in Berlin hat in der Vergangenheit Kontakt zu einem islamistischen Gefährder gehabt. Der Iraker befand sich zwischen 2018 und 2019 in derselben Flüchtlingsunterkunft wie ein Gefährder, sagte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. „Wie eng der Kontakt war, ist zu prüfen.“ Zum Verdächtigen selbst habe es bis zur Tat am Dienstagabend „keine Hinweise auf anschlagsrelevantes Verhalten“ gegeben.
Bei mehreren offenbar gezielt herbeigeführten Zusammenstößen auf der innerstädtischen Autobahn 100 waren am Dienstagabend drei Menschen schwer und drei weitere leicht verletzt worden. Nachdem der mutmaßliche Angreifer ein Motorrad auf ein Auto gedrückt haben soll, stieg er aus. Koppers zufolge sagte er daraufhin auf Arabisch, dass „alle sterben“ würden. Er habe ein Küchenmesser bei sich geführt und einen Gebetsteppich.
Zuvor hatte es geheißen, dass Hinweise auf mögliche psychische Probleme des Manns vorlägen. Koppers erläuterte dazu, im vergangenen Jahr sei das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil wegen Widerstandshandlungen vor einer Flüchtlingsunterkunft von psychischen Problemen des Manns ausgegangen. Damals sei er wegen partieller Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Demnach war er mehrfach mit Körperverletzungsdelikten aufgefallen.
Der Mann hat bis Dezember diesen Jahres einen Duldungsstatus in Deutschland. Zu den weiteren Ermittlungen selbst sagte Koppers, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft stehe seit Dienstagabend in Kontakt mit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.