Neue Verordnung: Nährwertampel Nutri-Score soll spätestens ab November kommen

Symbolbild: Nutri-Score - Bild: The RedBurn / CC BY-SA
Symbolbild: Nutri-Score - Bild: The RedBurn / CC BY-SA

Deutschlands Verbraucher sollen sich spätestens ab November mit einem Blick auf die Verpackung über den Nährwert eines Lebensmittels informieren können. Die Bundesregierung billigte am Mittwoch die Einführung der Nährwertampel Nutri-Score. Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination reicht von einem grünen A bis zum roten E und soll auch helfen, Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen. Einige Lebensmittel in Deutschland werden schon mit dem Nutri-Score angeboten.

Das Ziel der nun beschlossenen Verordnung ist eine „möglichst flächendeckende Nutzung“ des Kennzeichens durch die Unternehmen, wie Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte. Diese Nutzung ist zwar freiwillig – die Ministerin äußerte aber „die klare Erwartung an die Unternehmen, dass sie die Kennzeichnung nutzen“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, Freiwilligkeit bedeute „erfahrungsgemäß, dass nicht alle Lebensmittelunternehmen mitmachen“.

Die Bewertung durch den Nutri-Score wird ungünstiger und wandert damit in Richtung rotes E, wenn zu viele Fette, Zucker oder Salz in einem Lebensmittel enthalten sind, wie Klöckner erläuterte. Innerhalb einer Produktgruppe trage ein Lebensmittel mit einem grünen A eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit einem roten E. „Der Nutri-Score sagt jedoch nichts darüber aus, ob ein Lebensmittel gesund oder ungesund ist, da nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen“, betonte die Ministerin.

Die Verbraucherschützer vom vzbv forderten, den Nutri-Score „einheitlich und verbindlich einzuführen, und zwar europaweit“. Gerade Maßnahmen, die eine gesunde Ernährung fördern und Übergewicht und Fehlernährung verhindern sollen, brauchten deutlich mehr Verbindlichkeit. Dafür müsse sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft „mit Leidenschaft“ einsetzen.

Klöckner erklärte, derzeit sei die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen europarechtlich nicht verpflichtend möglich. Sie werde daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung vorantreiben. 

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