Mit Nitrat belastete Gebiete sollen künftig bundesweit einheitlich ausgewiesen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die deutschlandweit einheitliche Kriterien bei der Ausweisung dieser sogenannten roten Gebiete vorsieht. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) bezeichnete dies als wichtigen Schritt „für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit“.
Bisher wurde die Ausweisung der roten Gebiete von den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das führte nach Angaben von Klöckners Ministerium zu „erheblicher Kritik“ der EU-Kommission – aber auch bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Klöckner äußerte für den Unmut der Bauern Verständnis. „Denn keiner will zu Unrecht für etwas verantwortlich gemacht werden“, erklärte sie. „Hier sorgen wir nun für Transparenz. Das ist entscheidend, um unser Grundwasser sauber zu halten.“
Die in der Verwaltungsvorschrift enthaltenen Kriterien waren von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Festgelegt werden nun unter anderem höhere Anforderungen an Grundwasser-Messstellen sowie eine Mindestdichte: Auf 50 Quadratkilometer muss es künftig mindestens eine Messstelle geben. Außerdem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete künftig alle vier Jahre überprüft werden.
Mit der Verwaltungsvorschrift soll sich nun der Bundesrat am 18. September befassen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen die neuen Vorgaben damit nach Möglichkeit noch Ende September 2020 in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch „bis Ende des Jahres Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen anzupassen“, erklärte das Ministerium.