Nominierung soll auch online möglich sein: Koalition plant Corona-Notfallregelung zu Aufstellung von Wahlkandidaten

Symbolbild: Bundestag
Symbolbild: Bundestag

Die große Koalition will Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie nicht wie bislang vorgeschrieben in Wahl-Versammlungen aufstellen. In Fällen „einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ solle künftig auf solche Versammlungen verzichtet werden können, heißt es in einem Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, der AFP am Donnerstag vorlag.

Diese Änderung würde es ermöglichen, dass Parteien ihre Kandidaten für die Wahl wegen der Corona-Pandemie beispielsweise in Online-Versammlungen ohne persönliche Präsenz oder per Briefwahl-Verfahren nominieren. Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für ein solches Verfahren gegeben sind, solle beim Bundesinnenministerium liegen. Es könne dann „Regelungen treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Über die Vorlage hatte zunächst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann begrüßte gegenüber der Zeitung die Initiative, sie kritisierte aber die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Das Parlament müsse derart „relevante Entscheidungen treffen und nicht ein Ministerium“, sagte sie. Die Bundesregierung dürfe „in einer so sensiblen Frage nicht mit völlig unbestimmten Pauschalermächtigungen arbeiten“.

Der Entwurf der Koalition sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst müsse der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags feststellen, dass „Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich“ seien. Das Bundesinnenministerium soll dann eine Rechtsverordnung zum Alternativverfahren erlassen.

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