Die Hitze sorgt in Deutschland wieder für Trockenheit, was auch die Waldbrandgefahr erhöht. Um Feuer zu verhindern, sollten Spaziergänger und Autofahrer die Hinweise von Feuerwehr, Landesbehörden und Versicherern beachten:
DARF IM WALD GERAUCHT WERDEN?
Nein. Von März bis Oktober gilt ein Rauchverbot in den Wäldern. In mehreren Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald sogar ganzjährig untersagt. Gefahr geht aber auch von anderen Dingen aus. Weggeworfene Glasflaschen oder sogar Folien können die Sonnenstrahlen wie Brenngläser bündeln und dadurch Feuer auslösen.
WAS IST MIT OFFENEN FEUERN?
Lager- und Grillfeuer sind nur an gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Ansonsten darf im Wald und am Wald kein Feuer entfacht werden. In der Regel ist dabei eine Entfernung von hundert Metern zum Waldrand einzuhalten, in einigen Bundesländern mindestens 50 Meter. Glutreste können auch nach Stunden oder Tagen noch Feuer auslösen.
WAS SOLLTEN AUTOFAHRER BEACHTEN?
Autofahrer sollten keinesfalls Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen. Denn das kann schnell einen Brand auslösen. Beim Ausflug in die Natur sollten Autofahrer nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, denn Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
KÖNNEN WÄLDER BEI HOHER BRANDGEFAHR GESPERRT WERDEN?
Das ist durchaus möglich. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt zum Beispiel können die Forstbehörden bei hoher Waldbrandgefahr den Wald sperren. Das wird durch Schilder gekennzeichnet.
WELCHE STRAFEN DROHEN?
Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung sind Straftaten, schwere Fälle können mit Gefängnis bestraft werden. Waldgesetze der Länder sehen außerdem Bußgelder für diejenigen vor, die gegen Verbote zum Schutz vor Waldbränden verstoßen. Das bloße Anzünden einer Zigarette zum Beispiel kann Raucher ein Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro kosten. In Berlin sieht das Waldgesetz sogar Strafen bis 50.000 Euro vor.
WIE IST BEI EINEM BRAND ZU REAGIEREN?
Bei einem Wald- oder Flurbrand sollten sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder die Polizei unter der Notrufnummer 110 alarmiert werden. Dabei sollten möglichst der genaue Brandort, das Ausmaß und die Art des Feuers – also ob es am Boden oder in den Wipfeln brennt – und der eigene Standort angegeben werden. Zudem sollte das Feuer möglichst durch erste Löschversuche eingedämmt werden. Dabei geht allerdings immer die eigene Sicherheit vor.
ÜBERNIMMT DIE VERSICHERUNG DEN SCHADEN BEI WALDBRÄNDEN?
Private Haftpflichtversicherungen übernehmen den Schaden, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt. Grobe Fahrlässigkeit – sprich die Verletzung von Sorgfaltspflichten – ist inbegriffen. Für Waldbesitzer gibt es spezielle Versicherungen gegen Brandschäden.
WIE VIELE WALDBRÄNDE GIBT ES IN DEUTSCHLAND?
Im langjährigen Schnitt kommt es laut Umweltbundesamt zu rund tausend Waldbränden pro Jahr, die etwa 500 Hektar zerstören. Die Zahlen schwanken aber je nach Witterungsbedingungen stark, auch regional gibt es Unterschiede beim Feuerrisiko. Das Land Brandenburg etwa ist aufgrund sandiger Böden und ausgedehnter Kiefernwälder besonders bedroht. Auch bestimmte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie am Oberrhein gelten als stärker gefährdet.
KÖNNEN WALDBRÄNDE AUCH NATÜRLICH ENTSTEHEN?
Blitzeinschläge und natürlich Selbstentzündungen lösen ebenfalls Waldbrände aus. Von großer Bedeutung ist nach Angaben von Experten zudem die Art des Baumbestands. Natürliche Mischwälder aus alten Bäumen sind weit weniger brandgefährdet als reine dichtgestaffelte jüngere Nadelbaumbestände, weil diese besonders leicht austrocknen.