„Sehr strenges Konzept“: Nordrhein-Westfalen ordnet Maskenpflicht auch im Unterricht an

Maskenpflicht in der Schule
Maskenpflicht in der Schule

In den nordrhein-westfälischen Schulen gilt mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht nach den Sommerferien eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist mit dem Schulstart am 12. August an allen weiterführenden und berufsbildenen NRW-Schulen auf dem Schulgelände sowie grundsätzlich auch im Unterricht vorgeschrieben, wie die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag in Düsseldorf mitteilte.

Ausnahmen gelten demnach für die Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier. Zwar müssen auch die Grundschüler in NRW im Schulgebäude und im Unterrichtsraum eine Maske tragen – aber nur, bis sie im Klassenraum ihren festen Sitzplatz eingenommen haben. Die Regelungen sind zunächst bis zum 31. August befristet.

Nordrhein-Westfalen lege „ein sehr strenges Konzept“ für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten vor, sagte Gebauer. Grundsätzlich solle mit Beginn des neuen Schuljahres wieder „möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden“. Dabei müsse aber der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte, Schüler und aller weiteren am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein.

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