Staatsanwaltschaften schlossen im Vorjahr 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Die Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Knapp ein Drittel der erledigten Strafverfahren betrafen Vermögens- und Eigentumsdelikte, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Es folgten Straßenverkehrsdelikte, die mit 18,2 Prozent knapp ein Fünftel ausmachten sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 Prozent. Drogendelikte machten 8,7 Prozent der Verfahren aus.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichneten mit einem Anstieg von 13,7 Prozent den prozentual höchsten Zuwachs gegenüber 2018. Insgesamt machten derartige Straftaten jedoch weniger als zwei Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aus.

Strafverfahren wegen Drogendelikten nahmen um 5,4 Prozent zu, während die Zahl der Eigentums- und Vermögensdelikte um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sank.

In den meisten Fällen wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt. Fast 57 Prozent der Verfahren wurde mit oder ohne Auflagen oder mangels Tatverdachts eingestellt. Jedes fünfte Verfahren endete mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder auf andere Art, indem es zum Beispiel an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.

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