Unternehmen verklagt Google wegen Hakenkreuz-Abbildung auf Unterlassung

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Symbolbild: Alphabets Suchmaschine "Google" geöffnet auf einem "Apple Mac"

Ein Unternehmen aus dem niedersächsischen Einbeck hat Google wegen einer Hakenkreuz-Abbildung auf Unterlassung verklagt. Mit der Klage soll es verboten werden, die Abbildung eines Hakenkreuzes auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes der Klägerin auf der Plattform Google Maps zu zeigen, wie das Landgericht Hannover am Montag mitteilte. (Az.: 13 O 134/20)

Im Sommer 2019 habe das niedersächsische Unternehmen von dem Hakenkreuz auf dem Dach erfahren, weil es bei der Eingabe der Adresse auf Google Maps eindeutig zu sehen sei. Das von Unbekannten aufgebrachte Symbol sei zwar umgehend entfernt worden, eine bei Googles Kundendienst eingebrachte Aufforderung zum Löschen der Abbildung sei aber erfolglos geblieben. Auch einer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sei Google nicht nachgekommen. Im Juni 2020 sei das Bild immer noch sichtbar gewesen.

Durch die fortlaufende Veröffentlichung des Bilds werde das Ansehen des Unternehmens „erheblich beeinträchtigt“, weil es selbst mit der Straftat des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Verbindung gebracht werde, argumentiert der Betreiber des niedersächsischen Unternehmens.

Das gelte gerade wegen seiner internationalen Geschäftstätigkeit, weil Geschäftspartner die Google-Maps-Adresse häufig aufriefen. Als Anbieter der Plattform sei Google für die Beseitigung der Beeinträchtigung verantwortlich. Bis zum 17. September kann Google schriftlich auf die Klage reagieren.

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