Urteil: ICE-Schubser muss in Psychiatrie!

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Beschuldigte im Verfahren um den tödlichen Stoß eines Jungen vor einen ICE wird in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Frankfurt am Main kam am Freitag zwar erwartungsgemäß zu der Auffassung, dass der 41-Jährige schuldunfähig sei. Trotzdem gehe eine große Gefahr von ihm aus, weshalb er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werde.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Juli 2019 den achtjährigen Jungen und dessen Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof absichtlich vor den einfahrenden Zug gestoßen hatte. Die Frau konnte sich retten, der Junge wurde von dem ICE tödlich erfasst. „Wir sind zur Auffassung gekommen, es war Mord und versuchter Mord“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag.

Der aus Eritrea stammende Beschuldigte galt in dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht wegen einer „krankhaften seelischen Störung“ als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft forderte daher seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Sie warf ihm Totschlag vor. Auch ein Gutachter sah im Verfahren die nötigen Umstände dafür als gegeben an.

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