Zu viel bürokratischer Aufwand: Pflegeunterstützungsgeld wird kaum in Anspruch genommen

Symbolbild: Altenpflegerin und Patient beim Luft schnappen
Symbolbild: Altenpflegerin und Patient beim Luft schnappen

Das seit 2015 geltende Pflegeunterstützungsgeld wird einem Bericht zufolge kaum in Anspruch genommen. 2019 gingen bei den Pflegekassen nur 9000 Anträge ein, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) mit. In den Jahren davor seien es noch weniger gewesen. Die Bundesregierung war von mindestens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Die Sozialleistung soll für eine bessere Vereinbarung von Pflege, Familie und Beruf sorgen. 

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die gezahlt wird, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen organisieren müssen. Sie wird für zehn Tage gezahlt, wegen der Corona-Pandemie sind es vorübergehend 20 Tage. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 4,7 Millionen pflegende Angehörige, etwa zwei Millionen davon haben einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Die bundesweit tätige Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, der Verein „Wir pflegen“, kritisierte den bürokratischen Aufwand. Das Pflegeunterstützungsgeld und die Auszeit vom Beruf müssten in einem Schritt eingeleitet werden können und auch nach der Corona-Befristung für 20 Tage gelten, sagte Fachreferent Christian Pälmke. Darüber hinaus weise die Informationspolitik von Bundesregierung und Pflegekassen deutliche Mängel auf. „Die Leistung ist vielen Menschen nicht bekannt“, sagte Pälmke weiter.

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