Anklage gegen 21-jährigen Hildesheimer wegen Planung von Anschlag auf Muslime

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Wegen der mutmaßlichen Planung eines rechtsextremistischen Anschlags hat die Generalstaatsanwaltschaft im niedersächsischen Celle einen jungen Mann aus Hildesheim angeklagt. Sie wirft dem 21-Jährigen nach Angaben vom Dienstag vor, er habe eine „möglichst große Anzahl von Muslimen“ töten wollen. Der Mann wurde Ende Mai festgenommen, nachdem er in einem Internetchat einen Anschlag angekündigt hatte. Laut Anklage hatte er sich bereits Armbrüste und Messer für die Tat besorgt.

Demnach hatte sich der Angeklagte mindestens seit dem vergangenen Frühjahr mit rechtsextremistischem Gedankengut beschäftigt und dabei „einen besonderen Hass gegen Juden, Muslime, Schwarze und Frauen“ entwickelt. Unter dem Eindruck der rechtsradikalen Attacke in einer Moschee im neuseeländischen Christchurch mit 51 Toten soll er sich nach Erkenntnissen der Ermittler dann dazu entschlossen haben, einen Anschlag auf Muslime zu begehen.

Der Beschuldigte habe ein „Klima der Angst und Verunsicherung in Deutschland“ schaffen wollte, führte die Anklagebehörde aus. Zur Vorbereitung seiner Tat habe er sich zwei professionelle Armbrüste mit Pfeilen sowie insgesamt vier Messer verschafft.

In einem anonymen Chat mit einem ihm unbekannten Internetnutzer kündigte der 21-Jährige demnach am 29. Mai dieses Jahres einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag auf eine Moschee an. Darin erklärte er, er wolle „Rache“ für islamistische Anschläge üben und müsse gegen „Invasoren“ vorgehen, um einen angeblichen Untergang der „weißen Rasse“ zu verhindern. Sein Chatpartner alarmierte darauf die Polizei, die sofort Ermittlungen aufnahm.

Nach früheren Behördenangaben überwältigten Spezialeinsatzkräfte den Mann nach der Klärung seiner Identität in einer Wohnung in Hildesheim. Zunächst wurde er wegen mutmaßlicher psychischer Auffälligkeiten in Gewahrsam genommen und in eine Fachklinik eingewiesen. Nach weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen gingen Polizei und Staatsanwaltschaft aber von einem rechtsextremistisch motivierten Anschlagsplan aus. Der Beschuldigte wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Das Oberlandesgericht in Celle wird die Anklage nun prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Teil der Anklage sind auch weitere Straftaten wie Volksverhetzung. So soll der 21-Jährige im August 2019 einen ihm unbekannten Schwarzen in einem Chat beschimpft und allen Schwarzen „das Lebensrecht“ abgesprochen haben, erklärte die Anklagebehörde.

In Deutschland kam es in den vergangenen Monaten mehrfach zu rechtsextremistischen und rassistischen Terroranschlägen. Im Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Haus erschossen, dafür steht derzeit der 45-jährige Rechtsextremist Stephan E. in Frankfurt am Main vor Gericht.

Bei einem letztlich misslungenen Angriff auf eine Synagoge in Halle erschoss der 28-jährige Stephan B. im Oktober 2019 zwei Unbeteiligte, er steht in Magdeburg vor Gericht. Im Februar 2020 tötete der 43-Jährige Tobias R. in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln, bevor er sich und seine Mutter erschoss.

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