In dem für eine Schwangere und ihr ungeborenes Kind tödlichen Glukosefall von Köln hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Apothekerin erhoben. Die 50-Jährige soll im September 2019 eine Glukoselösung unbewusst durch eine sorgfaltswidrige Verwechslung mit dem Gift Lidocainhydrochlorid verunreinigt und an Kundinnen ausgegeben haben, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte. Eine Schwangere trank die Lösung demnach bei ihrem Gynäkologen und starb ebenso wie ihr ungeborenes Kind.
Die Mutter sei noch am selben Tag an der Vergiftung gestorben. Das Kind musste demnach per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht haben und litt unter Atemstillstand und einem Gehirnschaden. Es starb den Ermittlungen zufolge am nächsten Tag aufgrund der Frühgeburt oder der Lidocainvergiftung.
Eine andere Apothekenkundin trank die Lösung bei demselben Gynäkologen, erkannte jedoch den bitteren Geschmack und nahm nur einen Schluck zu sich. Sie kam zwar auch in ein Krankenhaus, konnte es aber einen Tag später wieder verlassen. Die 50-Jährige Apothekerin soll sich wegen versuchter Tötung, fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin vor, das Krankenhaus nicht informiert zu haben, obwohl sie nach Kontrolle ihrer Bestände und einer Besprechung mit ihren Mitarbeitern von der Lidocainvergiftung hätte wissen müssen. Eine solche Mitteilung an die Klinik hätte laut Staatsanwaltschaft womöglich die Rettungschancen der Todesopfer erhöhen können – die Frau habe „billigend in Kauf genommen“, dass die Mutter und ihr Kind auch aufgrunddessen sterben könnten.