Atommüll: Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt erste Vorauswahl vor! Aber wie wurde sie getroffen?

Symbolbild: Atom
Symbolbild: Atom

Mit der Präsentation einer ersten Vorauswahl ist am Montag ein erster Schritt bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager abgeschlossen worden. In weiteren Schritten soll die Auswahl nun weiter eingegrenzt werden, bis möglichst 2031 der Standort für ein Endlager für die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der deutschen Atomkraftwerke feststeht. Die Voraussetzungen dafür schätzen die Experten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) insgesamt als günstig ein.

Um wie viel Atommüll geht es?

Untergebracht werden müssen rund 1900 Castor-Behälter mit etwa 27.000 Kubikmeter Atommüll. Die meisten von ihnen stehen derzeit in oberirdischen Zwischenlagern, unter anderem an den bisherigen Akw, aber auch in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Weitere abgebrannte Brennelemente werden bis zum beschlossenen Atomausstieg Ende 2022 noch hinzukommen. Mengenmäßig weniger bedeutend ist zusätzlicher Atommüll etwa aus Forschungsreaktoren.

Was sind die Grundlagen des Suchverfahrens?

Für die Suche nach einem Endlager war nach langem Streit, vor allem im Konflikt um die Endlagerpläne im niedersächsischen Gorleben, ein Konsens über das Suchverfahren beschlossen worden. Auf dessen Grundlage wurde 2017 das Endlagersuchgesetz beschlossen. In einem transparenten, wissenschaftsbasierten Verfahren soll bis 2031 ein bestmöglicher Standort gefunden werden. Die politische Entscheidung liegt dann beim Bundestag. 

Welche Gebiete umfasst der nun vorgestellte Zwischenbericht Teilgebiete?

Anhand vorliegender geologische Daten hat die BGE ermittelt, welche Regionen Deutschlands grundsätzlich für ein Endlager in Frage kommen – und welche nicht. Im Auswahlverfahren verbleiben demnach 90 Teilgebiete, die etwa 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands umfassen. Darunter sind 74 – oft kleinere – Salzstöcke, neun Ton- und sieben Kristallinformationen. Betroffen sind alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes, allerdings mit Schwerpunkten in Norddeutschland, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg.

Welche Anforderungen muss ein Endlager erfüllen? 

Mindestanforderungen bereits für den nun erfolgten ersten Teilschritt waren ein mindestens 300 Meter starkes Deckgebirge sowie ein mindestens 100 Meter mächtiges Wirtsgestein in Steinsalz, Ton oder Kristallingestein (vor allem Granit). Ziel ist, dass hochradioaktiver Atommüll in dem künftigen Endlager für eine Million Jahre sicher untergebracht werden kann, also ohne zum Beispiel Grundwasser zu gefährden. Für mindestens 500 Jahre soll der Atommüll rückholbar sein, um etwaige künftige wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen zu können. Ausgeschlossen sind etwa Gebiete mit Erdbebengefahren oder Vulkanismus.

Wie steht es um den umstrittenen Standortvorschlag Gorleben?

Der Salzstock im niedersächsischen Gorleben ist bereits in der ersten Auswahlstufe ausgeschieden. Zwar erfüllt er die Mindestkriterien für die Stärke von Deckgebirge und Wirtsgestein, die BGE verweist aber auf Nachteile beim Rückhaltevermögen des Salzstocks, hydrochemische Faktoren sowie ein nicht intaktes Deckgebirge. Im Verfahren bleiben zwar Tongesteine in der näheren Umgebung Gorlebens, aber nur noch als ein Gebiet unter vielen.

Wie ist das weitere Verfahren?

Die bisherigen Ergebnisse sollen nun bis Juni kommenden Jahres in einer Fachkonferenz erörtert werden. Den Auftakt bildet am 17. und 18. Oktober eine Veranstaltung in Kassel. Zudem soll es die Möglichkeit einer Online-Beteiligung geben. In einem weiteren Teilschritt erfolgt noch einmal eine Eingrenzung der möglichen Standortregionen. Auch hier steht die Geologie im Vordergrund, es sollen daneben jedoch weitere Kriterien wie Abstände von Siedlungen, Naturschutz- oder Überschwemmungsgebieten berücksichtigt werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen der BGE entscheidet der Bundestag, wo in einer zweiten Phase obertägige Erkundungen erfolgen. Dagegen sind dann auch Klagen möglich. Begleitet wird dieser Schritt durch öffentliche Regionalkonferenzen. In einer dritten Phase erfolgen an mindestens zwei Standorten auch untertägige Erkundungen, bis 2031 schließlich dem Parlament ein Standortvorschlag vorliegen soll. Möglichst ab 2050 soll das Endlager betriebsbereit sein.

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