Belgisches Gericht lehnt Klage gegen Atomreaktor Tihange 2 ab

Tihange 2 - Bild:Hullie / CC BY-SA
Tihange 2 - Bild:Hullie / CC BY-SA

Ein belgisches Gericht hat eine Klage der Städteregion Aachen gegen das erneute Hochfahren des umstrittenen Atomreaktors Tihange 2 abgewiesen. Das niederländischsprachige Brüsseler Gericht erster Instanz wies die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung des Reaktors am Donnerstag als „unbegründet“ zurück. Auch eine weitere Überprüfung des Reaktors lehnten die Richter ab.

Der Reaktorblock 2 des nahe der Grenze zu Deutschland gelegenen belgischen Kernkraftwerks Tihange war 2012 wegen Materialfehlern abgeschaltet worden und stand in der Folge lange Zeit still. Ende 2015 erlaubte die belgische Atomaufsicht jedoch eine Wiederinbetriebnahme, die von einer Pannenserie begleitet war.

Die Städteregion Aachen zog mit Unterstützung grenznaher Gemeinden in den Niederlanden und in Luxemburg und Verbänden von Atomgegnern gegen die Wiederinbetriebnahme vor Gericht. Die Kläger forderten die unmittelbare Stilllegung und warfen dem Kraftwerksbetreiber Electrabel unter anderem vor, das Sicherheitsrisiko des Reaktors bewusst falsch bewertet zu haben.

Dies „war nach Ansicht der Richter nicht der Fall“, erklärte das Gericht nun. Auch die Atombehörde Fanc habe „als normal umsichtige Atomkontrollbehörde gehandelt und keine offensichtlich unangemessene Entscheidung getroffen“, indem sie auf Basis der Erklärungen von Electrabel das Wiederhochfahren von Tihange 2 erlaubte.

In Belgien gibt es sieben Atomreaktoren – vier im Kraftwerk Doel, bei Antwerpen nahe der niederländischen Grenze, und drei in Tihange, in Grenznähe zu den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg. Sie sind alle zwischen 35 und 45 Jahre alt.

Häufige Störfälle und erwiesene Materialfehler besonders bei den Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 hatten in der Vergangenheit wiederholt zu Spannungen mit den Nachbarländern geführt. Belgien hatte 2003 zwar den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2025 beschlossen. Die ältesten Reaktoren sollten bereits 2015 abgeschaltet werden. Unter Verweis auf die Versorgungssicherheit beschloss die Regierung in Brüssel jedoch mehrmals Laufzeitverlängerungen.

„Positiv ist, dass Tihange 2 und Doel 3 dank des Drucks der Gegner nicht mehr auf der Liste für weitere Laufzeitverlängerungen stehen“, erklärte der Sprecher des Bündnisses Nucléaire Stop Kernenergie, Léo Tubbax, das zu den Mitklägern gehört. Die beiden Reaktoren würden ohnehin 2022 oder 2023 abgeschaltet. „Es besteht also keine Notwendigkeit, Berufung einzulegen.“

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