Berlin beschließt Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern – Das sind die Ausnahmen

Symbolbild: Maskenpflicht
Symbolbild: Maskenpflicht

Nach den umstrittenen Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen vom Wochenende hat Berlin eine Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern beschlossen. Die Vorschrift gilt bereits ab Dienstag, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Senatssitzung sagte. Ausgenommen sind Autokorsos. Außerdem beschloss der Senat, dass es bei privaten Feiern mit mindestens 50 Teilnehmern ein Hygienekonzept geben muss.

Kalayci machte darüber hinaus auf das Problem der Datenerfassung in Gaststätten aufmerksam. Trotz Dokumentationspflicht der Gäste gebe es „viel Nachlässigkeit“, sagte die SPD-Politikerin. Daher sei die Vorschrift dahingehend geändert worden, dass nicht nur der Gaststättenbetreiber in der Pflicht sei, sondern auch die Gäste verpflichtet würden, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Außerdem müssen die Daten nun auch im Außenbereich erfasst werden, nicht mehr nur in geschlossenen Räumen.

Gegen die Corona-Auflagen hatten am Samstag in Berlin bis zu 38.000 Menschen demonstriert. Eine Demonstration mit 18.000 Menschen wurde aufgelöst, weil die Mindestabstände nicht eingehalten wurden und der Versuch scheiterte, dort als Auflage eine Maskenpflicht zu verfügen.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte daraufhin bereits am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an, dem Senat gemeinsam mit Kalayci eine Maskenpflicht bei Demonstrationen vorzuschlagen. Die Rechtsänderung sei „ein wichtiges Signal“ an die Demoveranstalter, sagte er. Vorab durch die Versammlungsbehörde wegen des Infektionsschutzes verhängte Demonstrations- und Kundgebungsverbote waren gerichtlich wieder aufgehoben worden.

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