In Sachsen-Anhalt dürfen Bordelle einem Gerichtsurteil zufolge wieder öffnen. Die ausnahmslose Schließung stelle derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme im Kampf gegen das Coronavirus mehr dar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg am Donnerstag. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Bordellbetreiber und der Prostituierten sei nicht verhältnismäßig.
Der Gesetzgeber habe bis auf Großveranstaltungen, Volksfeste und Prostitution nahezu alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens weitgehend geöffnet und setze auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Dies müsse auch für Bordelle gelten. Nach Ansicht der Magdeburger Richter ist nicht ersichtlich, dass entsprechende Konzepte nicht umsetzbar sind. Darüber hinaus sei Prostitution auch außerhalb von Bordellen erlaubt.