Bordelle in Sachsen-Anhalt dürfen wieder öffnen

Symbolbild: Bordell
Symbolbild: Bordell

In Sachsen-Anhalt dürfen Bordelle einem Gerichtsurteil zufolge wieder öffnen. Die ausnahmslose Schließung stelle derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme im Kampf gegen das Coronavirus mehr dar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg am Donnerstag. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Bordellbetreiber und der Prostituierten sei nicht verhältnismäßig.

Der Gesetzgeber habe bis auf Großveranstaltungen, Volksfeste und Prostitution nahezu alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens weitgehend geöffnet und setze auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Dies müsse auch für Bordelle gelten. Nach Ansicht der Magdeburger Richter ist nicht ersichtlich, dass entsprechende Konzepte nicht umsetzbar sind. Darüber hinaus sei Prostitution auch außerhalb von Bordellen erlaubt.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion | Nürnberger Blatt 45905 Artikel
Das Nürnberger Blatt ist eine unabhängige, digitale Nachrichtenplattform mit Sitz in Nürnberg. Unsere Redaktion berichtet fundiert, verständlich und aktuell über das Geschehen in der Region, in Deutschland und der Welt. Wir verbinden klassisches journalistisches Handwerk mit modernen Erzählformen – klar, zuverlässig und nah an den Menschen.