Bundesamt für Bevölkerungsschutz betont Bedeutung von Probealarm

Symbolbild: Sirene
Symbolbild: Sirene

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die Bedeutung des für 11.00 Uhr angesetzten bundesweiten Probealarms angesichts der Coronakrise hervorgehoben. „Die Warnung ist ein enorm wichtiger Aspekt des Bevölkerungsschutzes“, erklärte der Präsident des Bundesamts, Christoph Unger, am Donnerstagmorgen zum bundesweiten Warntag. Einerseits sollen mit dem Alarm die Warnverfahren „auf Herz und Nieren“ getestet werden. Andererseits sollen Bürger über die Warnung informiert werden. 

„Der Auftrag zur Warnung der Bevölkerung heißt, möglichst viele Betroffene über verschiedene Warnkanäle zu erreichen“, erklärte Unger. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeige sich auf durch die Corona-Entwicklungen in diesem Jahr.

„Bis zum Beginn der Corona-Pandemie war Deutschland in jüngerer Vergangenheit glücklicherweise vom Auftreten großer Gefährdungslagen verschont geblieben“, erklärte auch die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt. Doch die Erfahrungen mit der Pandemie hätten „das Bewusstsein neu geschärft, dass die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ein unerlässlicher Baustein“ für die Bewältigung von Gefährdungslagen sei.

Auch der Parlamentarische Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) wies darauf hin, dass es seit der Wiedervereinigung keinen solchen Warntag mehr gab. „Wir hatten nach der Wiedervereinigung die Einstellung, es bedarf keiner Sirenen mehr“, sagte Mayer der „Bild“. Dabei sei aber übersehen worden, dass „Störfälle“ wie Naturkatastrophen sich immer wieder ereignen.

Um 11.00 Uhr sollen alle sogenannten Warnmultiplikatoren eine Probewarnung erhalten und verbreiten. Als Warnmultiplikatoren gelten unter anderem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser. Auch etwa die Deutsche Bahn und Betreiber von Warnapps wie der Anwendung Nina gehören dazu. Entwarnung soll um 11.20 Uhr gegeben werden.

Parallel zu den Multiplikatoren werden auf Länderebene, in Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst wie beispielsweise Sirenen. Auch auf Warntafeln kann die Probewarnung erscheinen. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz findet der bundesweite Warntag ab 2020 jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. 

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