Bundeskabinett gibt grünes Licht für Verlängerung von Kurzarbeitergeld

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise freigemacht. Wie das Arbeitsministerium mitteilte, beschloss das Kabinett am Mittwoch ein Maßnahmenpaket, mit dem die große Koalition auch im kommenden Jahr „verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber“ schaffen will. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete Kurzarbeit als „unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern“. 

Die staatliche Kurzarbeit-Regelung soll verhindern, dass Unternehmen in Krisen Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Künftig sollen Kurzarbeiter bis zu 24 Monate statt wie bislang zwölf Monate Lohnersatz bekommen. Auch die in der Corona-Krise geltenden Sonderregeln sollen verlängert werden – zum Teil aber an strengere Bedingungen geknüpft sein.

Vorgesehen ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter bis 30. Juni 2021 vollständig vom Bund erstattet werden. Dies nutzt den Unternehmen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen die Beiträge dann in der Regel zur Hälfte erstattet werden. Wenn die Firmen allerdings Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit ermöglichen, soll es auch dann eine vollständige Erstattung geben.

„Mit Weiterbildung und Qualifizierung können sich Unternehmen den Herausforderungen des Strukturwandels besser stellen“, erklärte Heil. „Daher schaffen wir Anreize, die Zeit der Kurzarbeit zu nutzen und in Weiterbildung zu investieren.“ So werde Kurzarbeit „nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft“.

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