Die Hilfsangebote nach dem Brand im Flüchtlingslager Moria häufen sich. Mehrere Bundesländer und Kommunen haben die Aufnahme von Flüchtlingen angeboten. Aber: Sie dürfen nicht – jedenfalls nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung. Denn die Entscheidungshoheit bei der Aufnahme von Flüchtlingen liegt beim Bund.
Das bedeutet nach Angaben des Bundesinnenministeriums, dass die Aufnahme „zumindest im Einvernehmen mit der Bundesregierung“ erfolgen müsse. Dies sei seit Jahrzehnten die Rechtslage, und daran wolle Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auch nichts ändern.
Die Haltung des Innenministeriums beruht auf der im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Grundgesetz-Artikel 73 listet die „ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen“ des Bundes auf, und darunter fallen auch die Bereiche Einwanderung und Auswärtige Angelegenheiten. Das bedeutet: So groß die Bereitschaft zur Hilfe für Flüchtlinge auch sein mag – Länder und Kommunen dürfen keine eigene Einwanderungspolitik betreiben.