Bundestag verlängert Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Der Bundestag hat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen der Corona-Krise zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstagabend einem entsprechenden Entwurf der großen Koalition zu. Demnach wird die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags bis zum Jahresende ausgesetzt. Bislang sollte die Ausnahmeregel Ende September auslaufen.

Ziel der großen Koalition ist es, so Unternehmen weiter die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Die weitere Aussetzung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion | Nürnberger Blatt 45905 Artikel
Das Nürnberger Blatt ist eine unabhängige, digitale Nachrichtenplattform mit Sitz in Nürnberg. Unsere Redaktion berichtet fundiert, verständlich und aktuell über das Geschehen in der Region, in Deutschland und der Welt. Wir verbinden klassisches journalistisches Handwerk mit modernen Erzählformen – klar, zuverlässig und nah an den Menschen.