Standen auf der Corona-Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) anfangs vor allem die Länder außerhalb der EU, so wird nunmehr auch die Gemeinschaft mehr und mehr zum Risikogebiet: 14 der 27 Mitgliedsstaaten sind derzeit betroffen. Für Reiserückkehrer aus diesen Staaten gelten strenge Auflagen, sie haben aber immerhin Vorteile bei der Stornierung von Reisen.
Welche Länder weist das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete aus?
Ganz Spanien sowie Teile von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Irland, Kroatien, den Niederlanden, Portugal, Österreich, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Auch Großbritannien und drei Kantone in der Schweiz sind als Risikogebiet eingestuft.
Was müssen Rückkehrer aus Risikogebieten beachten?
Sie müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland in der Regel für 14 Tage in Quarantäne. Derzeit können sie dies abwenden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Der Test ist innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen gemacht werden.
Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantänepflicht. Sie gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet gereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.
Können gebuchte Reisen storniert werden?
Mit der Einstufung als Risikogebiet ist auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verbunden. Sie bedeutet, dass Touristen Pauschalreisen kostenlos stornieren können. Bei Individualreisenden ist die Situation schwieriger, eine Alternative können dabei Kulanzregelungen sein.
Sind Änderungen an den Regeln geplant?
Künftig ist geplant, dass die Aufhebung der Quarantäne durch einen Test erst ab dem fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein soll. So soll vermieden werden, dass Infektionen am Ende des Aufenthalts im Risikogebiet oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine neue Test- und Quarantänestrategie für den 15. Oktober.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zudem angekündigt, dass der für die Zeit der Pflicht-Quarantäne übliche Verdienstausfall nach einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet nicht gezahlt werden soll.