In Sachsen-Anhalt sollen ab dem 1. November Klubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg mit der aktualisierten Corona-Verordnung. Die Diskotheken dürfen allerdings höchstens zu 60 Prozent ausgelastet sein. Zudem müssen Anwesenheitslisten geführt werden, auch muss auf Mindestabstände geachtet werden.
Die aktuelle Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt und bis zum 18. November gilt, erlaubt auch Weihnachtsmärkte, sofern diese über ein Hygienekonzept verfügen und die Entwicklung der Infektionszahlen eine Öffnung erlaubt. Ansammlungen von mehr als zehn Menschen sollen durch Zugangsbeschränkungen und Ordnungspersonal verhindert werden.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) begründete die Lockerungen mit dem vergleichsweise geringen Infektionsgeschehen im Land. Mit dem Ende des Sommers und der Rückkehr vieler Menschen in Kitas, Schulen und Hochschulen, an den Arbeitsplatz sowie mit dem witterungsbedingt zunehmenden Aufenthalt in Innenräumen entstünden aber auch Risiken. „Daher ist weiterhin viel Disziplin zur Einhaltung der Hygieneregeln notwendig“, mahnte Grimm-Benne.
Anwesenheitslisten sind in Sachsen-Anhalt künftig nur noch bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten und Diskotheken vorgeschrieben. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als tausend Besuchern sind Ausnahmegenehmigungen möglich.