Energie aus Wind- und Sonnenkraft hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres fast die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms geliefert: Die Erneuerbaren Energien deckten vorläufigen Berechnungen zufolge in den ersten drei Quartalen knapp 48 Prozent des Bruttoinlandsstromverbrauchs, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) am Freitag mitteilten. Das waren demnach fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum.
Grund waren demnach vor allem die günstigen Wetterverhältnisse der vergangenen Monate – aber auch der wegen der Corona-Krise geringere Stromverbrauch. Vor allem im ersten Quartal, so BDEW und ZSW, wurde deutlich mehr Strom aus Wind erzeugt als im Vorjahr; dazu kamen ungewöhnlich viele Sonnenstunden, die für einen deutlichen Anstieg der Stromerzeugung aus Solarenergie sorgten. Die andere Hälfte des Anstiegs sei aber auf den gesunkenen Verbrauch zurückzuführen – er nahm um knapp fünf Prozent ab.
„Die Zahlen machen deutlich: Bis zum Ziel von 65 Prozent Erneuerbare 2030 ist es noch ein weiter Weg“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir eine ambitionierte EEG-Novelle.“ Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Entwurf enthalte viele richtige Ansätze, „aber an einigen Stellen muss noch nachgeschärft werden“, forderte sie. Das gelte etwa für die Themen Eigenversorgung, nicht mehr geförderte Anlagen und den Umgang mit einer Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen.
Eine weitere Gefahr für die Zielerreichung liegt demnach in der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit einem kaum veränderten Stromverbrauch im Jahr 2030. „Das ist jedoch nicht realistisch, wenn wir von bis dahin zehn Millionen Elektrofahrzeugen und einem steigenden Strombedarf in Wärmemarkt und Industrie ausgehen“, erklärte Andreae. Sie forderte einen Mechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), mit dem zeitnah und flexibel bei Zubaumengen und Ausschreibungsvolumina nachgesteuert werden kann.