Die EU-Kommission geht im Streit um milliardenschwere Steuernachzahlungen des US-Technologiekonzerns Apple in Irland in Berufung. Aus Sicht ihrer Behörde habe das Gericht der Europäischen Union (EuG) bei der erstinstanzlichen Bewertung des Falls „eine Reihe von Rechtsfehlern“ begangen, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Die Kommission werde deshalb Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Die EU-Kommission hatte im August 2016 eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland gefordert. Aus ihrer Sicht hatte die irische Regierung dem US-Konzern im Zeitraum von 2003 bis 2014 unrechtmäßige Steuervergünstigungen gewährt. Irland und auch der iPhone-Hersteller Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht und gewannen im Juli in erster Instanz.
Hintergrund ist, dass Apple seit Jahrzehnten einen großen Teil seines internationalen Geschäfts über Irland laufen lässt. Dabei soll Apple – so der Vorwurf der EU-Kommission – durch eine Vereinbarung mit der irischen Regierung die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermieden haben, die das Unternehmen durch den Verkauf seiner Produkte im EU-Binnenmarkt erwirtschaftete.
Das EuG hatte dagegen entschieden, dass die EU-Kommission zu Unrecht festgestellt habe, dass den Apple-Unternehmen Apple Sales International (ASI) und AppleOperations Europe (AOE) in Irland ein „selektiver ökonomischer Vorteil“ und damit im weiteren Sinne auch Staatshilfe gewährt worden sei.
Zudem habe die Kommission fälschlicherweise geschlussfolgert, dass die irischen Steuerbehörden ASI und AOE eine Vorteil verschafft hätten, indem sie Lizenzen für geistiges Eigentum des US-Konzerns nicht den irischen Töchtern zugeordnet hätten. Ein wesentlicher Punkt in dem Steuerstreit ist, dass Apple argumentiert, dass der Konzern praktisch alle Forschung und Entwicklung für seine Produkte in den USA betreibe – und deshalb vor allem dort Steuern zahle.
„Sicherzustellen, dass alle Unternehmen – ob groß oder klein – ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen, hat für die Kommission nach wie vor oberste Priorität“, erklärte Vestager. „Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, schadet dies dem fairen Wettbewerb in der Europäischen Union und verstößt gegen die Regeln für staatliche Beihilfen.“