Foodwatch verlangt Werbestopp für drei Produkte wegen Täuschung

Archivbild: Verleihung 2019 - Bild: foodwatch/picture alliance/Udo Fischer
Archivbild: Verleihung 2019 - Bild: foodwatch/picture alliance/Udo Fischer

Die Verbraucherorganisation Foodwatch verlangt wegen „fortgesetzter Täuschung“ der Verbraucher den Stopp der Werbung für drei mit dem Schmähpreis Goldener Windbeutel nominierte Produkte. Die zuständigen Lebensmittelbehörden in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern müssten diese Lebensmittel vom Markt nehmen oder die „irreführende Vermarktung“ auf anderem Wege beenden, forderte Foodwatch. Anderenfalls werde die Organisation die Behörden verklagen. Foodwatch räumte ihnen eine Frist von drei Wochen ein.

Es geht um die Bio-H-Weidemilch von Arla, die mit 71 Prozent weniger CO2 wirbt, was sich allerdings nur auf die Verpackung bezieht, um den Volvic Rooibos Tee von Danone Waters mit einem Tee-Gehalt von 0,26 Prozent und den Grünländer Käse von Hochland, der mit „Milch von Freilaufkühen“ beworben wird, obwohl die Tiere laut Kleingedrucktem im Stall gehalten werden. „Täuschung ist im Lebensmittelrecht verboten – aber viele Hersteller haben nicht das Gefühl, sich daran halten zu müssen“, erklärte Manuel Wiemann von Foodwatch. „Arla, Hochland und Danone bewerben stinknormale Produkte als besonders klimaschonend, tierfreundlich oder hochwertig – das ist illegal.“

Die zuständigen Behörden gingen „viel zu selten“ gegen solche Werbelügen vor, monierte Foodwatch. Daher verschickte die Organisation anwaltliche Aufforderungsschreiben an die zuständigen Überwachungsämter am Hauptsitz der drei Unternehmen. Sie verwies auf Artikel 16 der EU-Basisverordnung für Lebensmittel, wonach Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln die Verbraucher nicht irreführen dürfen. 

Foodwatch lässt seit Jahren Verbraucher über die Vergabe des Schmähpreises Goldener Windbeutel abstimmen. Dieses Jahr sind fünf Produkte nominiert, neben den drei von Arla, Danone und Hochland ein Fruchtaufstrich von Zentis und ein Protein-Riegel von Mars. Die Abstimmung über die „dreisteste Werbelüge des Jahres“ läuft bis Sonntag. 

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