Fragen und Antworten zum neuen Schuljahr in Nürnberg

Symbolbild: Schüler
Symbolbild: Schüler

Zum neuen Schuljahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie gibt es viele Fragen. Wie viele Erstklässler starten ins neue Schuljahr? Welche Rahmenbedingungen gelten für den Präsenzunterricht? Werden Schulen besonderes gereinigt? Und viele mehr. Hier haben wir zu vielen Fragen eine Antwort:

Wie viele Erstklässler starten ins neue Schuljahr?

Am Dienstag, 8. September 2020, kommen in Nürnberg 4 346
Schulanfängerinnen und Schulanfänger neu in die Grundschulen. Insgesamt werden dort dann 17 108 Kinder unterrichtet. Aus den
Grundschulen wechseln 704 Kinder in die 5. Klassen der Realschulen,
1 412 in die 5. Klassen der Gymnasien.

Unter welchen Rahmenbedingungen findet der Präsenzunterricht zunächst wieder statt

Für die ersten neun Schultage gilt ab der 5. Jahrgangsstufe für alle
Personen auf dem Schulgelände die Verpflichtung zum Tragen einer
geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung – auch im Unterricht. Für die
Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und Grundschulstufen der
Förderzentren gilt auch in dieser Zeit die allgemeine Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts, insbesondere
auf den sogenannten Begegnungsflächen.

Wird in den Schulen besonders gereinigt?

Täglich vor Unterrichtsbeginn werden sämtliche Handkontaktflächen wird zum Beispiel Handläufe, Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter,
Oberflächen der Tische und Stühle, Toiletten, Waschbecken etc. gereinigt
sowie die allgemeine Reinigung durchgeführt. Klassensätze von Büchern
oder Tablets (insbesondere Tastaturen, Maus) sollen grundsätzlich nach
jeder Nutzung gereinigt werden. Das gilt auch für andere Arbeits-,
Betriebs-, Lehr- und Unterrichtsmittel sowie Sportgeräte.

Findet wieder ein Sportunterricht statt?

Die gemeinsame Empfehlung von Stadt und Staatlichem Schulamt lautet: kein Sportunterricht in den ersten neun Tagen. Weitere Entscheidungen
folgen abhängig von der Lage. Die letzte Entscheidung liegt aber bei der
Schulleitung.

Stellt die Stadt Nürnberg neues Lehrpersonal ein?

Für die allgemeinbildenden Schulen und für die beruflichen Schulen
werden insgesamt rund 100 neue Lehrerinnen und Lehrerinnen
eingestellt.

Wird digitaler Unterricht künftig durch mehr Tablets gefördert?

Über das „Sonderbudget Leihgeräte“ des Bunds stehen der Stadt
Nürnberg insgesamt 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden
5 514 iPads gekauft. Die ersten 3 800 Geräte werden in dieser Woche an
die Schulen geliefert. Weitere werden folgen.

Bekommen die Schulen zusätzliche Computer, Monitore und
Kameras?

In den ersten beiden Schulwochen werden rund 1 400
Dokumentenkameras an die Schulen ausgegeben. Diese können auch
als Webcam mit Mikrofon genutzt werden. In Verbindung mit den neuen
interaktiven Tafeln können die Kameras als Konferenzsystem genutzt
werden. Seit Juni/Juli werden nach und nach 1 280 neue PCs mit
entsprechenden Monitoren an die Schulen gebracht.

Sind die Schulen mit der nötigen Software ausgestattet?

In allen Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg sind die
Voraussetzungen für die Arbeit mit „Microsoft 365“ (M365) für Lehrerinnen
und Lehrern und Schülerinnen und Schülern geschaffen worden. Über
5 200 Lizenzen sind bereits an Lehrkräfte und Verwaltungspersonal
vergeben worden. Das Schulreferat geht derzeit von rund 25 000 M365-
lizensierten Schülerinnen und Schülern aus.

Wie steht es um die Vernetzung der Schulen?

Die Stadt Nürnberg hat zuletzt rund 4,5 Millionen Euro in die ITVernetzung von zwölf Schulen investiert. Das sind acht Grundschulen,
eine Mittelschule, ein Gymnasium und zwei Berufsschulen, die entweder
schon angeschlossen sind oder noch angeschlossen werden.

Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen gab es sonst?

Während der Sommerferien sind zahlreichen Sanierungen oder
Baumaßnahmen abgeschlossen worden. Bei der Grundschule Thoner
Espan ist der Schulneubau (1. Bauabschnitt) fertig und zum 1. September
übergeben worden. Insgesamt geht es hier um ein Investitionsvolumen
von 36,3 Millionen Euro. Das Spektrum in den anderen Schulen reicht
vom Einbau einer neuen Schulküche über die Sanierung von Dächern
und der Erneuerung von Fenstern bis zu neuen Spielgeräten im Spielhof
und die Renovierung von Klassenzimmern. Zum Start in das neue Kita-Jahr betont Nürnbergs Referentin für Jugend,
Familie und Soziales, Elisabeth Ries: „Corona hat uns allen auf sehr
schmerzhafte Weise gezeigt, dass Kindertageseinrichtungen
unverzichtbare Angebote der Bildung und Familienunterstützung sind.
Deren Schließung hat sehr viele Eltern vor enorme Probleme gestellt, die
aber auch für die Kinder einen großen Einschnitt darstellten, weil sie von
heute auf morgen auf ihre sozialen Kontakte zu Freundinnen und
Freunden verzichten mussten, den Kita-Alltag vermisst haben und weil
wichtige Bildungs- und Förderangebote weggefallen sind. Das Gleiche gilt
auch für die Ganztagsangebote in Schule und Hort für Grundschulkinder.“
Ries dankt allen Beteiligten und hofft, dass die Wiederaufnahme des
Regelbetriebs möglichst ungetrübt durch erneue Einschränkungen
ablaufen kann.

Infos zum neuen Kita-Jahr:

Wie viele Mädchen und Jungen kommen erstmals in die Kita?

In den kommenden Wochen werden insgesamt rund 6 600 Kinder in
Nürnberger Kindertageseinrichtungen neu aufgenommen, davon circa
1 400 in Kinderkrippen, 3 200 in Kindergärten und 2 000 in Kinderhorten.

Wie viele Einrichtungen gibt es insgesamt in Nürnberg?

In den rund 480 Nürnberger Kindertageseinrichtungen stehen etwa
29 000 Plätze zur Verfügung.

Gibt es eine Rückkehr zum Regelbetrieb?

Die Kindertageseinrichtungen befinden sich – aufgrund des aktuellen
lokalen Infektionsgeschehens – im sogenannten Regelbetrieb. Alle unter
Vertrag stehenden Kinder haben wieder Zugang zu ihrer
Kindertageseinrichtung. Für viele Kinder, die bereits eine
Kindertageseinrichtung besuchen, findet ab September nach vielen
Wochen der Abwesenheit auch wieder eine regelmäßige Kinderbetreuung
statt.

Unter welchen Bedingungen starten die Einrichtungen ins neue KitaJahr

Seit 1. September gilt der neue Rahmen-Hygieneplan für die bayerische
Kindertagesbetreuung. Abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen
unterscheidet der Hygieneplan drei Stufen:

  • 1. Stufe – Regelbetrieb,
  • 2. Stufe – eingeschränkter Regelbetrieb und
  • 3. Stufe – eingeschränkte Notbetreuung.

Diese Stufen gelten auch für den Schulbetrieb.

Wer legt die Stufe fest?

Die Festlegung der Stufe trifft das Gesundheitsamt, abhängig von der
Höhe der Wocheninzidenz der Infektionszahlen pro 100 000 Einwohner.
Entsprechend der Stufe gibt der Hygieneplan jeweils eigene Zugangsund Hygienemaßnahmen vor. So ist beispielsweise im Regelbetrieb
(Stufe 1) eine Organisation in festen Gruppen nicht mehr erforderlich, bei
Stufe 2 und 3 müssen die Kinder aber wieder in festen Gruppen betreut
und gefördert werden.

Wurden die Eltern vorab informiert?

Ja, die Eltern wurden über das mögliche Herunterfahren der
Kinderbetreuung schriftlich informiert. Die Elternvertretungen der
Kindertageseinrichtungen wurden zudem eingeladen, gemeinsam mit den
Einrichtungsleitungen ein etwaiges Herunterfahren der Kinderbetreuung
vorab zu beraten.

Gibt es eine Maskenpflicht für die Kinder?

Nein, für die Kinder in Kindertageseinrichtungen gibt es keine
Maskenpflicht. Eltern, Besucher und Lieferanten haben beim Betreten der
Kindertageseinrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab
Stufe 2 besteht eine grundsätzliche Verpflichtung für das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung für alle erwachsenen Personen.

Was ist mit den Kindern, die noch in der Eingewöhnungsphase
sind?

Eltern dürfen die Eingewöhnung ihrer Kinder begleiten, unter Einhaltung
der Hygienevorgaben.

Was ist, wenn Kinder Erkältungssymptome haben?

Für den Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen wurde ein
eigener Leitfaden durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt, in Ergänzung zum
Hygieneplan. Demnach dürfen Kinder mit milden Krankheitszeichen wie
Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten bei Stufe 1 und 2 die
Kindertageseinrichtung ohne Test auf SARS-CoV-2 besuchen.

Was ist, wenn mehr und stärkere Symptome auftreten?

Kranke in „reduziertem Allgemeinzustand“ mit Fieber, starkem Husten,
Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall
haben keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Einrichtungen sind
berechtigt, in diesem Sinne erkrankte Kinder von ihren Eltern abholen zu
lassen und die Eltern an den Kinder- und Jugend- oder Hausarzt zu
verweisen. Die Kita füllt ein Formular über das Betreuungsverbot in der
Kindertageseinrichtung aus und händigt dies den Eltern aus.
Wann dürfen Kinder die Einrichtung wieder besuchen?
Nach Erkrankung werden Kinder bei gutem Allgemeinzustand und
mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und Fieberfreiheit
– ohne ärztliches Attest – wieder zum Besuch der Kindertageseinrichtung
zugelassen. Bei Stufe 3 kann, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, zur
Wiederzulassung ein ärztliches Attest erforderlich sein.

Wird täglich Fieber gemessen?

Fiebermessen im Sinne eines Screenings ist nicht vorgesehen,
anlassbezogen darf aber Fieber gemessen werden. Die Kinder bzw.
deren Eltern sollen täglich bei Besuchsbeginn über den gesundheitlichen
Allgemeinzustand befragt werden. Es wird den Kitas empfohlen, dies
auch zu dokumentieren.

Was ist bei einem bestätigten Covid-19-Fall?

Bei bestätigten Verdachtsfällen oder einer nachgewiesenen Infektion mit
COVID-19 informieren die Einrichtungen umgehend das Gesundheitsamt
und stimmen die weiteren Maßnahmen ab.
Britta Walthelm, Nürnbergs Referentin für Umwelt und Gesundheit,
appelliert an alle Beteiligten in Schulen und Kitas, auf die Hygieneregeln
zu achten. „Wir rechnen zum Herbst und Winter mit steigenden
Infektionszahlen. Bitte achten Sie auf die Abstandsregeln und tragen
Mund-Nasen-Bedeckung, wo es vorgeschrieben und angeraten ist. Wir
alle wollen, dass der Regelbetrieb in Schulen und
Kindertageseinrichtungen aufrechterhalten werden kann.“

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