Ein französisches Gericht hat die allgemeine Maskenpflicht in Straßburg und zwölf kleineren elsässischen Gemeinden gekippt. Das Verwaltungsgericht in Straßburg begründete dies am Mittwoch in einem Eilentscheid mit der „Einschränkung der Freiheit“ der Bürger und der zu großen Reichweite des Verwaltungserlasses. Dieser machte den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien verbindlich. Geklagt hatten zwei Krankenhausärzte.
Die Richter riefen die Präfektur des Verwaltungsbezirks Bas-Rhin auf, Ausnahmen für Kommunen und Zeiträume vorzusehen, die nicht „durch eine hohe Bevölkerungsdichte“ gekennzeichnet seien. Seit Ende August müssen viele Menschen ab elf Jahren in dem Grenzgebiet zu Baden-Württemberg einen Mund-Nasen-Schutz auf der Straße tragen. Betroffen sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Auch im Elsass stiegen die Corona-Zahlen zuletzt wieder. Dort waren viele Krankenhäuser im Frühjahr massiv überlastet. In ganz Frankreich ist die Situation mit knapp 5000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden laut der Gesundheitsbehörde Santé Publique „sehr beunruhigend“. Paris, Marseille und andere Städte haben deshalb eine Maskenpflicht auch im Freien verhängt. Auch in französischen Unternehmen und den meisten Schulen ist die Maske vorgeschrieben.
Deutsche EU-Abgeordnete äußerten derweil Kritik daran, dass die Plenarsitzung des EU-Parlaments in zwei Wochen erstmals seit Beginn der Pandemie wieder in Straßburg abgehalten werden soll. „Auch Europapolitikerinnen und Europapolitiker sollten Reisen vermeiden, die nicht unbedingt nötig sind“, erklärte der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier. Die Plenartagungen sollten deshalb weiterhin in Brüssel abgehalten werden, das aber ebenfalls sehr viele Corona-Fälle hat.
Ähnliche Stimmen kamen von Grünen und Konservativen. „Das Parlament würde mehr als tausend Menschen dazu nötigen, von einer roten Zone (Brüssel) in eine grüne Zone zu reisen“, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Liese. „Wenn ich Bürgermeister von Straßburg wäre, würde ich das ablehnen.“