Gorleben kommt nicht für Atommüll-Endlager in Frage – 90 Gebiete geologisch geeignet

Symbolbild: Atommüll
Symbolbild: Atommüll

Der Salzstock beim niedersächsischen Gorleben kommt nicht als Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Frage. Das geht aus dem Zwischenbericht Teilgebiete hervor, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am Montag veröffentlichte. Der Zwischenbericht enthält eine erste Vorauswahl von Regionen, sie grundsätzlich für ein Endlager in Frage kommen könnten. Er umfasst Gebiete in fast allen Bundesländern, lediglich das Saarland ist komplett außen vor.

Insgesamt weist der Zwischenbericht 90 Teilgebiete aus, die 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands umfassen. Davon betreffen 74 Teilgebiete Steinsalzformationen, neun Tongestein und sieben kristallines Gestein (insbesondere Granit), wie BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz in Berlin erläuterte. Die Anzahl der Gebiete sagt allerdings nichts über deren Flächenanteil aus, da es insbesondere bei den Ton- und Kristallinstrukturen häufig um große Regionen geht, bei Salz teilweise um eher kleinere.

„Ein Teilgebiet ist noch lange kein Endlagerstandort“, betonte BGE-Ko-Geschäftsführer Stefan Studt. Er sprach von einem „ersten Schritt“ auf „einem langen Weg“. Schwerpunkte der Vorauswahl, die laut BGE rein wissenschaftsbasiert und ohne politische Einflussnahme erfolgte, sind flächenmäßig die norddeutschen Bundesländer sowie Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Dazu kommen kleinere Gebiete in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen.

„Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß Paragraf 24 Standortauswahlgesetz kein Teilgebiet geworden“, heißt es in dem Bericht. Er soll daher im weiteren Verfahren nicht mehr betrachtet werden. 

Kanitz begründetes dies mit einem mangelhaften Rückhaltevermögen des Salzstocks, hydrochemischen Faktoren sowie einem nicht intakten Deckgebirge. Dagegen sind Tonformationen in der näheren Umgebung Gorlebens weiterhin im Auswahlverfahren enthalten.

Für den Zwischenbericht Teilgebiete untersuchte die BGE zunächst ausschließlich auf Grundlage vorliegender geologischer Daten mögliche Lagerstätten in den drei Wirtsgesteinen Salz, Ton und Kristallin. Zwingende Voraussetzungen sind ein 300 Meter starkes Deckgebirge sowie eine Mächtigkeit des Wirtsgesteins von mindestens 100 Metern. Die beiden ersteren Gesteinsarten sind eher im Norden Deutschlands verbreitet, Kristallingestein vorwiegend in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.

Auf Grundlage des Zwischenberichts soll in den kommenden Jahren die Standortsuche weiter eingegrenzt werden. Bis 2031 soll das Auswahlverfahren abgeschlossen sein. Vorrangig für die Auswahl bleibt die Geologie. Allerdings sollen in künftigen Verfahrensschritten auch Kriterien wie Siedlungsdichte, Naturschutzgebiete und Zugänglichkeit eine Rolle spielen. So enthält die Karte der Teilgebiete auch Teile der Millionenstädte Berlin und Hamburg sowie küstennahe Seegebiete von Nord- und Ostsee.

Die Entscheidung über den Endlagerstandort trifft letztlich das Parlament. Zuvor soll es in den kommenden zehn Jahren zunächst obertägige und dann auch untertägige Erkundungen geben.

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