Im Jahr 2019 erhielten 11.506 Hartz-IV-Empfänger von der Bundesagentur für Arbeit (BA) Darlehen, um notwendige Anschaffungen oder andere dringende Ausgaben finanzieren zu können. Dies geht aus einer Antwort der BA auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Berlin vorlagen. Zimmermann wertete die gewährten Darlehen gegenüber AFP als Beleg für zu niedrige Regelleistungen.
Darlehen können Hartz-IV-Empfängern laut Gesetz in Fällen eines „unabweisbaren Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts“ gewährt werden – etwa für den Kauf einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks oder bei sonstigen außergewöhnlichen Kosten, die Betroffene nicht aus den normalen Sozialleistungen abdecken können. Das Darlehen wird dann getilgt, indem den Leistungsempfängern in den folgenden Monaten die Hartz-IV-Regelleistung um zehn Prozent gekürzt wird.
Den von Zimmermann zitierten BA-Angaben zufolge betrug der durchschnittliche Darlehensbetrag im vergangenen Jahr 459 Euro. 2007 habe der Durchschnittswert noch bei 231 Euro gelegen. „Durch die Gewährung der Darlehen erbringt das Hartz IV-System selber den Beweis, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist“, erklärte dazu die Linken-Sozialexpertin. Schließlich gehe es „nicht um irgendwelche Luxusgüter, sondern schlicht und ergreifend um die wichtigsten Dinge zum Überleben“.
Zimmermann forderte, die Regelleistung so auszugestalten, „dass unabdingbare Anschaffungen auch getätigt werden können, ohne sich dafür verschulden zu müssen“. Dies sei auch „eine Frage der Würde und des Anstands gegenüber den Betroffenen“. Zudem stehe wegen der zehnprozentigen Kürzung in den Folgemonaten „dieser Betrag für das tägliche Leben nicht zur Verfügung“, was die prekäre Situation der Betroffenen zusätzlich verschärfe. Zimmermann bekräftigte die Forderung der Linken nach einer Abschaffung des Hartz-IV-Systems und dessen Ablösung durch „eine sanktionsfreie Mindestsicherung“.