Die von SPD-Parteichefin Saskia Esken verwendete Bezeichnung „Covidioten“ für die Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen ist aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach eigenen Angaben vom Mittwoch hunderte von gleichgelagerten Strafanzeigen gegen Esken wegen des Verdachts der Beleidigung und stellte die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen ein.
Die zugespitzte Formulierung „Covidiot“ sei „als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar“ und von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Demnach waren die Anzeigen nach einer Aussage Eskens auf Twitter eingegangen.
„Tausende Covidioten feiern sich in #Berlin als ‚die zweite Welle‘, ohne Abstand, ohne Maske“, hatte Esken anlässlich der ersten Berliner Großdemonstration am 1. August geschrieben. An dem Tag hatten in Berlin mehr als 20.000 Menschen demonstriert, dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet.
Am vergangenen Wochenende gab es in Berlin erneut Großdemonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen bis zu 38.000 Menschen teilnahmen. Auch dort wurden die Mindestabstände vielerorts nicht eingehalten.