Kompromissvorschlag im Streit um Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Raser

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Symbolbild: Auto fahren

Im Streit um den im Juli außer Kraft gesetzten verschärften Bußgeldkatalog für Temposünder zeichnet sich eine mögliche Lösung ab. Wie das saarländische Verkehrsministerium am Mittwoch mitteilte, einigte sich der Verkehrsausschuss des Bundesrats auf einen Kompromissvorschlag des Saarlands und sechs weiterer Bundesländer. Demnach sollen die vorgesehenen Geschwindigkeitsgrenzen des neuen Katalogs umgesetzt werden – die Sanktionen für Raser aber milder ausfallen als geplant.

Der neue Bußgeldkatalog sah ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 Stundenkilometern innerorts beziehungsweise 26 Stundenkilometern außerorts vor. Gemäß der alten Straßenverkehrsordnung (StVO) lagen die Grenzen bei 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern außerorts. Die neuen Bestimmungen waren Ende April in Kraft getreten, wegen eines Formfehlers bei der StVO-Novelle jedoch nicht rechtskräftig – sie wurden zurückgenommen.

Der Kompromiss der Länder sieht laut saarländischem Verkehrsministerium vor, dass es beim Fahrverbot für Autofahrer bleibt, „wenn der Raser zum Beispiel vor Kindergärten oder an Baustellen zu schnell gefahren ist“. Außerhalb solcher „besonders sensiblen Zonen“ soll sowohl in Ortschaften als auch außerorts stattdessen ein höheres Bußgeld verhängt werden können. Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) sprach von einem „pragmatischen Weg, jetzt schnell zu einer Lösung zu kommen“.

Nach „Spiegel“-Informationen hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) selbst einen solchen Kompromiss ins Spiel gebracht. Demnach sollen die ursprünglich geplanten Geldstrafen von 70 Euro ab 21 Stundenkilometern und 80 Euro ab 26 Stundenkilometern Tempoüberschreitung deutlich hochgesetzt werden. „Sollte sich eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres wiederholen, droht allerdings ein Fahrverbot“, betonte nun das Ministerium in Saarbrücken und bezeichnete das als „Warnschussregelung“.

Der Bundesrat soll den Angaben zufolge am 18. September über den entsprechenden Beschluss des Verkehrsausschusses beraten. Dort allerdings „können die Mehrheitsverhältnisse andere sein“, betonte das Landesministerium

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