Seit fast einem Jahr protestieren Umweltschützer im Dannenröder Forst in Hessen gegen die Rodung des Walds. Teile der Natur sollen dem Ausbau der Autobahn 49 zwischen Kassel und Gießen weichen. Am Mittwochmorgen begann die Polizei damit, Barrikaden in einem Protestcamp wegzuräumen. Der Konflikt um den Ausbau schwelt jedoch schon seit Jahrzehnten. Fragen und Antworten:
WARUM UND SEIT WANN WIRD GEGEN DEN AUSBAU PROTESTIERT?
Der Ausbau der A49 in Hessen zwischen Kassel und Gießen beschäftigt Anwohner und Naturschützer seit mehr als 40 Jahren. Im Fokus der Proteste steht dabei der geplante 43 Kilometer lange Abschnitt zwischen Neuental und Gemünden an der Felda, wo die Autobahn nach Plänen des Landes an die A5 angeschlossen werden soll.
Dieser Abschnitt führt durch den Dannenröder Forst, einen mehr als 250 Jahre alten Mischwald. Für die Autobahn soll mitten durch den Wald eine Fläche von rund hundert Hektar gerodet werden. Der Dannenröder Forst gilt wegen seiner nachhaltigen Forstwirtschaft und der gesunden Bäume als wertvoll.
WARUM SOLL DIE A49 AUSGEBAUT WERDEN?
Die ersten Überlegungen für eine Autobahn bei Marburg kamen in den 60er Jahren auf. Kurz nachdem mehrere Varianten für eine Streckenführung vorgestellt wurden, bildeten sich erste Bürgerinitiativen gegen den Ausbau. Einige Anwohner sprechen sich jedoch dafür aus: Sie erhoffen sich eine Entlastung der Bundesstraße 3, die durch den fehlenden Lückenschluss täglich von tausenden Autos und Lastwagen als Route zwischen Gießen und Kassel genutzt wird.
Der Ausbau beschäftigte in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte. Die schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) plant trotz aller Proteste den Weiterbau der A49. Im Koalitionsvertrag von 2018 wird ihre Fertigstellung explizit erwähnt.
WAS SIND DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN?
Seit Oktober 2019 besetzen Umweltaktivisten Bäume im Dannenröder Forst, um die Rodung zu verhindern. Diese könnte jedoch im Oktober 2020 beginnen. Eine Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz gegen die Planung der A49 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni wegen eines Rechtsfehlers ab.
Im September bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, dass ein Protestcamp gegen den Bau und die Räumung der Waldbesetzung in Stadtallendorf bis zum 1. März erlaubt ist. Zwei weitere Camps wurden hingegen abgelehnt.