„Kontrollrat“ soll weltweite BND-Abhöraktionen beaufsichtigen

Symbolbild: Spionage
Symbolbild: Spionage

Die weltweiten Abhöraktionen des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen einem Medienbericht zufolge künftig von einem „Kontrollrat“ aus sechs Richtern beaufsichtigt werden. Dies berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR unter Berufung auf einen Entwurf des Kanzleramts für ein neues BND-Gesetz. Ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag, dass der Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben worden sei.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Mai. Demnach muss sich der BND auch bei Aktionen im Ausland an Grundrechte halten. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern seien striktere Regeln und mehr Kontrolle nötig, befand das Gericht. Bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland durchforstet der BND ohne Verdacht große Datenströme. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

Der Entwurf des Kanzleramts sieht dem Bericht zufolge vor, dass von Januar 2022 an ein „Kontrollrat“ als oberste Bundesbehörde die Beaufsichtigung des BND übernimmt. Er soll aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten bestehen. Der Regierungssprecher wollte sich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs nicht äußern.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz lobte die Fertigstellung des Entwurfs. „Das von der Bundesregierung nun vorgeschlagene Modell des ‚Kontrollrates‘, der von dem durch das Parlament legitimierten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gewählt wird, begrüßen wir grundsätzlich“, erklärte er. „Die einzelnen Regelungen und genauen Ausgestaltungen des Entwurfs werden wir in den nächsten Wochen genau prüfen.“ Notz ist stellvertretender Vorsitzender des PKGr, das im Bundestag für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist.

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