Lebenslange Haftstrafen für vier Leipziger Hells Angels rechtskräftig

Symbolbild: Haftanstalt - Haftzelle
Symbolbild: Haftanstalt - Haftzelle

Gut vier Jahre nach tödlichen Schüssen im Leipziger Rockermilieu hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslangen Freiheitsstrafen gegen vier Angehörige der Hells Angels bestätigt. Das Landgericht Leipzig sei zu Recht von niedrigen Beweggründen und einem gemeinschaftlichen Tötungsvorsatz ausgegangen, entschied der fünfte Leipziger BGH-Strafsenat laut einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung. (Az: 5 StR 175/20)

Hintergrund der Tat waren gegenseitige Provokationen zwischen den Hells Angels und den rivalisierenden United Tribunes. Bei einer Auseinandersetzung gab am Vormittag des 25. Juni 2016 ein 33-Jähriger der Hells Angels vier Schüsse in Kopfhöhe auf eine Gruppe der United Tribunes ab. Ein 27-Jähriger wurde getötet, zwei weitere Männer wurden lebensgefährlich verletzt.

Nach fast zweijährigen Verhandlungen verurteilte das Landgericht Leipzig vier Angehörige der Hells Angels wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die drei anderen hätten zwar nicht geschossen. Sie seien aber eingeweiht gewesen und hätten auf das am Boden liegende Opfer eingetreten, auch gegen den Kopf.

Der BGH bestätigte diese Einschätzung nun und wies auch mehrere Verfahrensrügen ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig rechtskräftig.

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