Mordurteil gegen früheren Krankenpfleger Niels H. ist rechtskräftig

Symbolbild: Im Namen des Volkes
Symbolbild: Im Namen des Volkes

Das Mordurteil gegen den wegen einer beispiellosen Serie von Patiententötungen verurteilten früheren Krankenpfleger Niels Högel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erkannte nach eigenen Angaben vom Freitag in der Entscheidung des Oldenburger Landgerichts keine Rechtsfehler. Die Richter dort hatten Högel im Juni vergangenen Jahres wegen 85 Morden verurteilt. In weiteren 15 angeklagten Fällen sprachen sie ihn damals frei.

Demnach muss Högel, der zuvor in zwei separaten Prozessen schon wegen sechs Tötungen verurteilt wurde, lebenslang in Haft und darf zudem niemals wieder als Krankenpfleger arbeiten. Der Verurteilte selbst und ein Nebenkläger fochten das Urteil mit einer Revision beim BGH an. Im Fall des Nebenklägers hatte das Oldenburger Landgericht laut BGH keine hinreichende Beweise dafür gesehen, dass Högel auch dessen Verwandten getötet hatte.

Högel hatte zwischen 2000 und 2005 während seiner Dienstzeit als Krankenpfleger auf Intensivstationen in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, die er ihnen verabreichte. Er wollte nach den Feststellungen der Richter lebensbedrohliche Zustände auslösen, um sich anschließend durch Wiederbelebungen die Anerkennung von Kollegen zu sichern. Zudem genoss er die Spannung. Viele Patienten starben.

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