Nachgefragt! Großeinsatz nach Schussabgabe am Nürnberger Maxtorgraben

Polizei (über cozmo news)
Polizei (über cozmo news)

NÜRNBERG. Am Samstagnachmittag gegen 17 Uhr teilte ein Passant über Notruf mit, dass er soeben Schreie und ein Knallgeräusch aus einem Mehrfamilienhaus am Maxtorgraben gehört habe. Da der Passant befürchtete, dass es sich um einen Schuss gehandelt haben könnte, verständigte er die Polizei.

Daraufhin fuhren zahlreiche Streifenbesatzungen das Anwesen an und umstellten dies. Das Mehrfamilienhaus wurde dann durch Spezialeinsatzkräfte durchsucht. Hierbei mussten mehrere Wohnungstüren gewaltsam geöffnet werden. Nachdem keine verdächtigen Gegenstände oder Personen festgestellt werden konnten, wurde der Einsatz gegen 19:30 Uhr beendet. Personen sollen nicht zu Schaden gekommen sein.

Die Herkunft des Knallgeräusches konnte bislang nicht geklärt werden.

Redaktion: Welcher hinreichende Tatbestand war gegeben, dass „gewaltsam mehrere Wohnungstüren“ aufgebrochen werden mussten? Reichte hierfür wirklich ein einziger Passant aus, der etwas gehört haben will?

Pressesprecher Michael Petzold: Der Polizei wurde von einem Passanten mitgeteilt, dass er Schreie und ein Knallgeräusch aus einem Mehrfamilienhaus wahrgenommen hat. Nach dem Knallgeräusch waren die Schreie verstummt. Der Passant befürchtete, dass es sich um einen Schuss gehandelt haben könnte. Dieses Knallgeräusch wurde, wie sich im Verlauf des Einsatzes herausstellte zudem von mehreren Anwohnern wahrgenommen.

Aufgrund dieser Mitteilung musste davon ausgegangen werden, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestand und/oder sich eine Straftat von erheblicher Bedeutung (mögliches Tötungsdelikt) ereignete. Um dies zu verifizieren und eine mögliche Gefahr für Leib oder Leben eines oder mehrerer Menschen abzuwehren, ordnete der Einsatzleiter die gewaltsame Öffnung der in Frage kommenden Wohnungen an, da diese auf Klingeln und Klopfen nicht geöffnet wurden.

Redaktion: Wir sehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Unversehrtheit der Wohnung. Bitte widerlegen Sie unsere Annahme

Petzold: Hierbei handelt es sich in der Tat um einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen ist die Polizei jedoch bei Gefahr im Verzug im Einzelfall befugt, zur Abwendung der genannten Gefahren, eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss zu betreten und diese auch gewaltsam zu öffnen.

Redaktion: Wer übernimmt die Kosten für die „gewaltsam aufgebrochenen Türen“? 

Petzold: Die Kosten für den Einsatz, als auch für die beschädigten Wohnungstüren, werden vom Freistaat Bayern getragen. Diese könnten im Falle eines vorsätzlichen Missbrauchs des Notrufes an den Verursacher übertragen werden. Dies liegt jedoch in diesem Falle nicht vor, da der Mitteiler nach bisherigen Ermittlungsstand nach besten Wissen und Gewissen handelte.

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