Nebenklage im Lübcke-Prozess sieht direkte Tatbeteiligung von Mitangeklagtem H.

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Nebenklage im Lübcke-Prozess geht davon aus, dass der mitangeklagte Markus H. direkt an der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beteiligt war. „Wir gehen davon aus, dass H. als Mittäter sowohl in der Planung als auch der Durchführung involviert war“, sagte der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, am Mittwoch in Frankfurt am Main. 

In dem Prozess muss sich seit Juni Stephan E. als Hauptangeklagter vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main für die Tat verantworten. H. ist angeklagt, „psychologische Beihilfe“ geleistet zu haben.

Das dritte Geständnis des Hauptangeklagten, in dem er den tödlichen Schuss gestanden hatte, käme „der Wahrheit am nächsten“, sagte Matt. Darin hatte E. angegeben, dass H. auch am Tatort gewesen sei. Andere zuvor gemachte Angaben seien eine „Lügengeschichte“, sagte Matt.

Der Anwalt der Familie geht nach eigenen Angaben von einem dringenden Tatverdacht aus. Er forderte, den Haftbefehl gegen H. entsprechend abzuändern. Statt psychischer Beihilfe müsse er auf Mittäterschaft lauten.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Am Tatort wurden keine Spuren von H. gefunden.

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