Die Corona-Infektionen in Deutschland bewegen sich weiter auf besorgniserregenden Niveau. Deshalb sollen wieder stärkere Einschränkungen gelten. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Dienstag geeinigt.
Private Feiern:
Wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner verzeichnet werden, muss die Teilnehmerzahl von Privatfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 50 begrenzt werden. Für Feiern in privaten Räumen gilt die dringende Empfehlung, nicht über 25 zu gehen. Länder oder Kommunen können Ausnahmen festlegen – etwa, wenn bei angemeldeten Feierlichkeit ein vom Gesundheitsamt abgenommenes Hygienekonzept greift.
Wenn in einem Landkreis mehr als 50 Fälle innerhalb einer Woche auftreten, gelten in öffentlichen Räumen maximal 25 Teilnehmer. Für Feiern in Privaträumen wird empfohlen, nicht über zehn Teilnehmer zu gehen. Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen der Neuinfektions-Grenzen ein Frühwarnsystem einrichten.
Bußgeld:
Wenn ein Restaurant-Besucher falsche Angaben zu seiner Identität macht, soll der Betreiber mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt werden. Die Wirte müssen sich also im Zweifelsfall den Ausweis zeigen lassen und bei offensichtlichen Fake-Namen auf die richtigen Angaben pochen – etwa, wenn sich ein Gast als „Donald Duck“ ausgibt. Das Bußgeld soll nur in Bundesändern gelten, in denen die Gastronomen Kontaktlisten führe müssen. Dies ist etwa in Sachsen-Anhalt nicht der Fall.
Alkohol:
Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, soll es zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol geben. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gab den Grundsatz aus: „Mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern.“
Ergänzte „AHA“-Formel
Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5 Meter Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken soll in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für die Corona-Warn-App und ein „L“ für Lüften hinzugefügt werden. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern.
Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können Anlagen zur Verbesserung der Raumluft helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird.
Fieberambulanzen:
Um eine Verbreitung des Corona-Virus in den Wartezimmern der Arztpraxen zu vermeiden, sollen entsprechend des Vorschlags von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Fieberambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen eingerichtet werden.
Reisen in Risikogebiete:
Bund und Länder appellieren an die Menschen, in Risikogebiete keinen Urlaub zu machen. Für Rückkehrer aus diesen Ländern soll ab Mitte Oktober eine neue Quarantäneregelung gelten. Die Details müssen noch festgelegt werden. Bislang ist geplant, dass die Quarantäne durch einen Test erst ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beendet werden können.
Corona-Tests:
Bund und Länder setzen verstärkt auf die neuen Schnelltest-Verfahren. Sie sollen beispielsweise für die Besucher von Pflegeheimen angeboten werden. Auch die neue Teststrategie soll am 15. Oktober stehen.
Grippeimpfung:
Menschen aus Risikogruppen sollten sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um gefährliche Doppelinfektionen zu vermeiden. Bislang empfiehlt die Impfkommission am Robert-Koch-Institut die Influenza-Impfung für Senioren ab 60, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangeren, sowie Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen und das medizinische Personal.
Keine weiteren Öffnungsschritte:
Lockerungen der bisherigen Maßnahmen erteilen Bund und Länder eine klare Absage. Die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssten wieder konsequent beachtet werden. „Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.“