Paris hält Rückkehr zu alten EU-Defizit- und Schuldenregeln für ausgeschlossen

Paris, Frankreich
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Die französische Regierung hält eine Rückkehr zu den bisherigen europäischen Defizit- und Schuldenregeln nach der Corona-Krise für ausgeschlossen. „Wir können uns nicht vorstellen, denselben Pakt wieder in Kraft zu setzen“, sagte Europa-Staatssekretär Clément Beaune am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Brüssel. Nach der Krise würden die EU-Staaten eine Verschuldung haben, „die ganz anders sein wird als in der Welt, die wir vor einigen Jahren in ganz Europa erlebt haben“.

Die Corona-Pandemie hat in Europa zum schwersten Wirtschaftseinbruch seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. Die EU-Kommission setzte deshalb im März erstmals überhaupt die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten aus. Dies soll es den Regierungen ermöglichen, massive Konjunktur- und Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, ohne Sanktionen aus Brüssel fürchten zu müssen. 

„Ich glaube nicht, dass wir den Stabilitätspakt so wieder einführen können, wie wir ihn zuvor gekannt haben“, sagte Beaune. Denn auch nach der Krise müssten die Mitgliedstaaten „noch mehr in unseren ökologischen und digitalen Wandel investieren“. Frankreich wolle die Haushaltsregeln aber nicht abschaffen, sagte der Staatssekretär. „Brauchen wir Haushaltsregeln? Natürlich. Müssen wir sie überarbeiten? Natürlich auch.“

Die EU-Kommission hat noch nicht entschieden, wann sie den Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder in Kraft setzen wird. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni warnte angesichts der Krise jüngst davor, dies zu früh zu tun. Er verwies dabei darauf, dass angesichts der Schwere der Krise auch im kommenden Jahr eine staatliche Unterstützung der Wirtschaft nötig sei. 

Der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht vor, dass die jährlichen Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten drei Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen dürfen. Sonst drohen Sanktionen aus Brüssel, die bis zu milliardenschweren Strafzahlungen führen können.

Bei der Gesamtverschuldung gibt der Pakt eine Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) vor. Hier sind die Sanktionsmechanismen aber flexibler und greifen nur, wenn es keine klaren Bemühungen zur Verringerungen der Verschuldung gibt.

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