Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf mit deutlichen Lohnsteigerungen verbundene Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Sollten die am Mittwochabend beschlossenen Vereinbarungen in Kraft treten, bekomme eine examinierte Altenpflegekraft ab dem Jahr 2023 mindestens 3137 Euro Lohn pro Monat, teilte die Gewerkschaft Verdi am Donnerstag in Berlin mit. Das mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche ausgehandelte vorläufige Tarifergebnis solle vom Bundesarbeitsministerium über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden.
Verdi nannte das Ergebnis einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags. Der Pflegeberuf solle durch den Abschluss wieder attraktiver werden. Verdi-Bundesvorstand Sylvia Bühler erklärte: „Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen – sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn.“
Der Tarifvertrag soll allerdings erst ab dem 1. Juli kommenden Jahres in Kraft treten. Bis dahin sei ausreichend Zeit, um die vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Mindestentgelte würden in drei Schritten angehoben. Ab Januar 2023 gebe es dann wenigstens 18,50 Euro pro Stunde, was bei einer 39-Stunden-Woche 3137 Euro im Monat ergebe.
Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung sollen mindestens 14,15 Euro pro Stunde erhalten, mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung mindestens 15 Euro. „Das ist ein ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich unberührt lässt“, erklärte Bühler. Damit werde dem Lohndumping insbesondere von kommerziellen Anbietern ein Riegel vorgeschoben. Zusätzlich verständigten sich Verdi und Arbeitgeber auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen.
Außerdem wollen die Tarifpartner von Anfang an die gleiche Bezahlung in Ost- und Westdeutschland. Bühler forderte die kommerziellen Pflegeunternehmen auf, ihren Widerstand gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag aufzugeben.