Der Deutsche Presserat hat die „Bild“-Zeitung für die Berichterstattung über eine Vorstudie des Virologen Christian Drosten zur Verbreitung des Coronavirus durch Kinder gerügt. Nach der am Freitag veröffentlichten Rüge beging die Zeitung an mehreren Stellen schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. So sei die „Bild“-Schlagzeile, Drostens Studie sei „grob falsch“, nicht durch die von der Zeitung zitierten Expertenmeinungen gedeckt.
Außerdem habe die „Bild“ nicht erwähnt, dass es sich um eine noch nicht von Fachleuten geprüfte Vorveröffentlichung handelte. Das Blatt habe auch unsauber aus der auf Englisch formulierten Studie zitiert. So habe die Zeitung geschrieben, Kinder „können“ so ansteckend mit dem Coronavirus sein wie Erwachsene – Drosten habe im englischsprachigen Original aber viel vager mit „könnten“ formuliert.
Der Beschwerdeausschuss des Presserats rügte zudem, dass die Redaktion dem Chefvirologen der Berliner Charité und Berater der Bundesregierung für eine Stellungnahme eine Frist von einer Stunde gesetzt habe – dies sei zu kurz gewesen. Schließlich habe die „Bild“ in dem Artikel unterstellt, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt. Der „Bild“-Bericht hatte im Mai für große Aufregung gesorgt.