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Rechtsextremer Sven L. in Sachsen-Anhalt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rechtsextremer Sven L. in Sachsen-Anhalt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Amtsgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat den Rechtsextremisten Sven L. zu einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen ihn unter anderem wegen Verleumndung gegen Pesonen des politischen Lebens, Volksverhetzung und Beleidigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Halle sagte. L. muss als Bewährungsauflage zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Angeklagt war der in Sachsen-Anhalt bekannte Rechtsextreme unter anderem wegen Verleumndung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz. Zudem soll er Teilnehmer einer Demonstration in Halle beleidigt haben. L. wies die Vorwürfe in der Verhandlung zurück und berief sich dabei auf die Meinungs- und Kunstfreiheit.

L. wird seit längerem vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2019 gilt er im Bereich Rechtsextremismus als „einer der führenden sachsen-anhaltischen Protagonisten im Internet und in den sozialen Medien“. Er trete als Provokateur und Verschwörungstheoretiker auf und schüre „permanent Angst und Hass gegen Flüchtlinge und den Islam“, heißt es in dem Bericht. L. tritt oft auf Demonstrationen auf, nicht nur in Halle.

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