Regierungsbeauftragter: Bischöfe dürfen bei Missbrauchsopfern nicht sparen

Symbolbild: Kirche
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Der Regierungsbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat an die katholischen Bischöfe appelliert, in einzelnen Fällen mehr als die vorgesehenen maximal 50.000 Euro an Missbrauchsopfer zu zahlen. Bei Fällen schweren Missbrauchs werde im Einzelfall der von der Bischofskonferenz beschlossene Deckel von 50.000 Euro „als ungerecht und nicht akzeptabel anzusehen sein“, sagte Rörig der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe).

Er hoffe, dass die Bischöfe diese Deckelung nicht aus Gründen der Sparsamkeit festgelegt hätten, sagte der Missbrauchsbeauftragte. Diese sei „fehl am Platz“. Es werde jedoch auch Fälle geben, bei denen eine Entschädigungszahlung von 50.000 Euro angemessen sei, fügte Rörig hinzu. Insgesamt begrüßte er die Beschlüsse der Bischöfe: Damit komme die Aufarbeitung in den Bistümern „endlich voran“.  

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, hatte am Donnerstag den Beschluss über das neue  Modell zur Entschädigung von Missbrauchsopfern bekanntgegeben. Demnach können Betroffene ab dem 1. Januar Anträge auf bis zu 50.000 Euro stellen – unabhängig davon, ob sie bereits früher Geld bekommen haben.

Bei der Höhe orientieren sich die Bischöfe – wie bereits im März angekündigt – an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Die Höhe im Einzelfall wird dabei von einem neuen, laut Bätzing unabhängigen Entscheidungsgremium festgelegt. Bisher gab es kein einheitliches Vorgehen der deutschen Bistümer, weshalb Opfer je nach Ort unterschiedliche Leistungen bekamen. Diese Uneinheitlichkeit und die teils nur geringfügigen Zahlungen sorgten für viel Kritik.

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